Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Wie Arbeitnehmer den Arbeitgeber im Krankheitsfall informieren müssen
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24. April 2024, 06:33 Uhr
Seit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung können Arbeitnehmer die Krankenscheine ihrer Arbeitnehmer selbst bei den Krankenkassen abrufen. Der Arbeitgeber eines MDR AKTUELL-Hörers aus der Nähe von Dresden verlangt von seinen Mitarbeitern im Krankheitsfall aber nicht nur die Mitteilung, dass sie krank sind, sondern sie sollen online Informationen über die voraussichtliche Dauer der Krankschreibung bei einem Lohnbuch-Dienstleister eintragen. Ist das rechtens?
- Ist ein Arbeitnehmer wegen Krankheit arbeitsunfähig, hat er die Pflicht, seinem Arbeitgeber mitzuteilen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht und wie lange die voraussichtlich dauern wird.
- Auf welchem Wege der Arbeitgeber diese sogenannte Erstmeldung übermittelt bekommen möchte, darf er grundsätzlich selbst entscheiden.
- Deshalb kann der Arbeitgeber durchaus auch verlangen, dass der Arbeitnehmer diese Informationen selbst von zu Hause digital mitteilt.
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bundesweit die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Was hat sich dadurch für Arbeitnehmer geändert? Nichts Wesentliches, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf eine Anfrage von MDR AKTUELL.
Weiter heißt es: "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit unverändert, das heißt auch nach bereits bestehender Rechtslage, verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, z.B. telefonisch, mitzuteilen. An dieser Mitteilungspflicht hat sich nichts geändert – auch nicht durch die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung zum 1. Januar 2023."
Arbeitgeber darf bestimmten Kommunikationsweg vorschreiben
Die Übersendung des Krankenscheins an den Arbeitgeber ist entfallen. Nun komme es im Einzelfall darauf an, welche Regelung das jeweilige Unternehmen festgelegt habe, sagt der Leipziger Rechtsanwalt Stefan Wackwitz, der auch Fachanwalt für Arbeitsrecht ist. "Der Gesetzgeber hat die elektronische Krankmeldung vorgegeben. Daran müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber halten. Für den Arbeitnehmer bedeutet das am Ende eine Entlastung, er muss nichts mehr zum Arbeitgeber tragen."
Der Arbeitgeber könne aber durchaus einen bestimmten Kommunikationsweg für die Erstmeldung vorgeben und diese etwa auf elektronischem Wege verlangen.
Arbeitnehmer muss Vorschrift grundsätzlich nachkommen
Doch nicht nur das, auch darüber hinaus – und das betrifft die Frage des MDR-AKTUELL-Hörers – habe ein Arbeitgeber einen gewissen Handlungsspielraum, erklärt Arbeitsrechtler Stefan Wackwitz. Er könne von einem Arbeitnehmer durchaus verlangen, Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit selbst von zu Hause digital zu übermitteln.
"Wenn der Arbeitgeber das im Rahmen seiner Organisationsfreiheit so möchte, dass es eben elektronisch erfolgt, damit die entsprechenden Stellen wie die betreffenden Vorgesetzten, die Lohnabteilung oder die Personalabteilung das in einem System erfahren, kann das sein, dass der Arbeitgeber Internetportale bereitstellt – entweder zum Selbsteinwählen von Zuhause oder, wenn man ein Diensthandy oder Diensttablet hat, kann man das unkompliziert auf diese Art erledigen."
Anfang und voraussichtliches Ende der Arbeitsunfähigkeit – mehr muss ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nicht übermitteln. Der Arbeitgeber tritt dann selbst elektronisch mit der jeweiligen Krankenkasse in Verbindung und lässt sich den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit bestätigen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. April 2024 | 06:24 Uhr