Ein Polizeifahrzeug steht vor dem Residenzschloss mit dem Grünen Gewölbe
Der Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss im November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle in Deutschland. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild

Juwelendiebstahl in Dresden Grünes Gewölbe: Sicherheitsfirma muss keinen Schadenersatz zahlen

29. April 2025, 15:09 Uhr

Der Juwelendiebstahl aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe beschäftigt weiterhin die Justiz. Nachdem fünf Männer zu Haftstrafen verurteilt worden sind, hatte der Freistaat die Sicherheitsfirma DWSI verklagt. Es geht um Schadenersatzansprüche wegen des Diebstahls und der Einbruchschäden. Das Urteil fiel nun zugunsten der beklagten Sicherheitsfirma aus.

Das Landgericht Dresden hat am Dienstag die Klage des Freistaates Sachsen gegen die Sicherheitsfirma DWSI abgewiesen. Sachsen hatte 15 Millionen Euro Schadenersatz wegen des Millionenraubs im Grünen Gewölbe plus 300.000 Euro für Reparaturen an dem Museum verlangt.

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Gericht: Alarmknopf hätte Flucht der Täter nicht verhindert

Das Gericht begründete das Urteil so: Auch wenn der Fassadenscanner am Schloss nicht ausgeschaltet gewesen wäre, wäre der nicht erfasste Bereich für die Täter groß genug gewesen, dort unbemerkt zu agieren.

Ein Polizeifahrzeug steht quer über einer Straße
Der Einbruch in das Grüne Gewölbe wurde den Tätern auch durch mangelnde Sicherheitstechnik erleichtert. Durch den ausgeschalteten Fassadenscanner gab es einen toten Winkel. (Archivbild) Bildrechte: IMAGO / Max Stein

Auch einen weiteren Vorwurf an DWSI wies das Gericht ab. Demnach hätten die Täter auch dann mit einer Minute Vorsprung vom Tatort flüchten können, wenn die Wachleute den direkten Alarmknopf gedrückt hätten, statt den Polizeinotruf 110 zu wählen. Dadurch ging laut Freistaat wertvolle Zeit verloren. Die erste Polizeistreife sei deshalb mehr als anderthalb Minuten nach Abfahrt der Täter angekommen.

Land will Urteil eventuell anfechten

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Freistaat behält sich vor, das Urteil anzufechten. Für ihn laufen nach den Informationen von MDR SACHSEN rund eine halbe Million Euro an Gerichtskosten auf. Die beklagte Sicherheitsfirma DWSI war bei der Urteilsverkündung nicht im Landgericht. Sie bekommt das Urteil elektronisch zugestellt.

Freistaat: Mitschuld der Wachfirma

Die Klage zu dem Zivilverfahren hatte Sachsen im Dezember 2022 eingereicht. Damit wollte das Land einen Teil des Schadens aus dem Einbruch von der zuständigen Wachschutzfirma einklagen. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (SKD) begründeten den Schritt mit einem schuldhaften Fehlverhalten einzelner Wachleute, das möglicherweise den spektakulären Einbruch begünstigt habe. Die Firma DWSI bewacht bis heute die Schatzkammer im Residenzschloss Dresden.

Drei Beutestücke weiterhin gesucht

Bei dem Juwelendiebstahl am 18. November 2019 erbeuteten die Täter 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten. Ihr Wert wurde auf 116,8 Millionen Euro geschätzt. Mehr als fünf Jahre später fehlen immer noch drei wertvolle Stücke aus der Beute, darunter die Epaulette mit dem berühmten Sächsischen Weißen Diamanten. Fünf der sechs Angeklagten wurden zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt.

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Bei einem Einbruch in die Schatzkammer Grünes Gewölbe 2019 konnten die Täter zunächst mit ihrer Beute entkommen. (Symbolbild) Bildrechte: MDR/Adina Rieckmann
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MDR (wim/Ina Klempnow/kk)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR SACHSENSPIEGEL | 29. April 2025 | 19:00 Uhr

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