E-Scooter
Manche E-Roller werden nach der Nutzung einfach hingeworfen und versperren den Weg. Bildrechte: imago images/Michael Gstettenbauer

Hörer machen Programm Städte setzen auf strengere Regeln für das Abstellen von E-Scootern

30. März 2023, 05:00 Uhr

E-Scooter werden von den Nutzerinnen und Nutzern oft achtlos stehengelassen – ohne Rücksicht auf die Verkehrssicherheit. Teilweise liegen sie in Blumenbeeten oder mitten auf dem Radweg. Ein MDR AKTUELL-Hörer möchte wissen, was Städte gegen wild abgelegte E-Scooter unternehmen und warum die Verleiher nicht stärker in die Verantwortung genommen werden.

"Wenn man mit so einem E-Scooter fährt, scannt man den erst ein und dann zum Abschließen muss man den fotografieren, dass man den auch ordentlich abgestellt hat – sonst muss man immer weiter bezahlen." Hört man die Beschreibung des 18-jährigen Matthes aus Magdeburg, dann könnte es eigentlich ganz simpel sein. Das ordentliche Abstellen von E-Scootern.

Ist es aber nicht: "Manchmal stehen sie mitten auf dem Fußweg oder auf dem Radweg und das finde ich störend, weil die Radfahrer müssen dann auch wieder ringsum fahren und müssen dann notgedrungen den Fußweg benutzen. Das nicht Sinn und Zweck der Sache. Da, wo sie anhalten, lassen sie ihn stehen. Das nervt", beschwert sich eine andere Person aus Magdeburg.

Strengere Regeln für das Abstellen von E-Scootern

Genau deshalb setzen die Städte in Mitteldeutschland zunehmen auf eine Regulierung. In Halle etwa dürfen seit vorigem Sommer E-Scooter nur noch auf eigens dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. In Dresden gibt es klar definierte Rote-Zonen, in denen gar keine E-Roller abgestellt werden dürfen – zum Beispiel auf dem Altmarkt, am Fürstenzug oder auch rund um den Goldenen Reiter. Ähnliche Abstellverbotszonen gibt es auch in Erfurt.

In Magdeburg gehören E-Scooter erst seit vorigem Jahr zum Stadtbild. Mittlerweile sind es zwei Anbieter mit insgesamt 250 E-Scootern. Ihr Gewerbe falle unter das Elektro-Kleinstfahrzeuge-Gesetz – ein Bundesgesetz, erklärt Rene Kupfer vom zuständigen Dezernat für Umwelt und Stadtentwicklung. Die Roller sind aber nicht unumstritten.

Deshalb erarbeitet Magdeburg eine Sondernutzungsverordnung mit straßenrechtlichen Auflagen für die Anbieter von E-Scootern: "Wir sind quasi dabei, diese E-Scooter-Strategie aufzustellen und da ist es zukünftig angedacht, dass insbesondere in verdichteten Stadtgebieten bestimmte Stellplätze für E-Scooter eingerichtet werden, wo sieben bis acht E-Scooter nur an dieser Stelle abgestellt werden dürfen", sagt Kupfer.

Darüber hinaus soll es eine Obergrenze an E-Rollern generell geben. Dann soll es auch möglich sein, nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter wie eine Ordnungswidrigkeit zu behandeln, dem Anbieter würde dann ein Bußgeld drohen. Denn zurzeit, sagt Kupfer, sei die Regelung so: "Dass ein E-Scooter gleichzusetzen ist mit einem Fahrrad. Wir können unsere Fahrräder überall auf dem Gehweg abstellen, anschließen. Es darf aber keine Gefahrenquelle für andere Menschen oder eine Verkehrsbeeinträchtigung entstehen." Ohnehin habe das Ordnungsamt unsachgemäß abgestellte E-Scooter im Blick und räumen sie als mögliche Gefahrenquellen auch beiseite.

Verantwortung der Scooter-Anbieter

Künftig aber setzt die Stadt auf die verbindliche Vereinbarung mit den Anbietern: "Wenn wir diese Sondernutzungserlaubnis herausgeben, dann hat der Anbieter einen gewissen Zeitrahmen, in dem er das Fahrzeug wegräumen kann. Und da ist mein Appell auch an die Bevölkerung, dass man, wenn man sieht, dass dort ein E-Scooter liegt und das eine gewisse Gefahrenquelle für bestimmte Menschen ist, dass man auf diese Lenkerstange des E-Scooters schaut." Dort stehe eine Telefonnummer des Anbieters, den man anrufen könne, damit der dafür sorgt, dass das Fahrzeug wegkommt, sagt Kupfer. Also: mehr Partner als Gegner, auch wenn es stört.

Von dem in Magdeburg vertretenen Anbieter Yoio hieß es dazu schriftlich auf Anfrage, E-Scooter würden von ihren Nutzerinnen und Nutzern in den allermeisten Fällen korrekt abgestellt. Wenn es um tatsächlich falsch geparkte Roller geht, dann sei es häufig so, dass sie durch Dritte umgestellt oder umgeworfen würden.

Das Unternehmen erklärt: "Sollte es tatsächlich der Nutzer oder die Nutzerin des Scooters gewesen sein, dann bekommt dieser von uns eine schriftliche Ermahnung mit der Aufforderung an unserem Dauer-Quiz teilzunehmen, in welchem wir die wichtigsten Regeln zur Nutzung der Scooter kommunizieren. Bei Wiederholung gibt es eine Strafgebühr gemäß unserer Gebührenordnung und ggf. Nutzungsausschluss."

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 30. März 2023 | 06:00 Uhr

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