Vor Fußball-EM Anschläge mit Drohnen sehr unwahrscheinlich
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11. April 2024, 06:36 Uhr
Theoretisch ist es möglich, eine Drohne mit Sprengstoff zu bestücken und damit während der Fußball-EM im Sommer in einem Stadion oder eine Fanmeile einen Anschlag zu verüben. In der Realität ist diese Gefahr jedoch nicht besonders hoch, wie Michael Petrosjan, ehemaliger Bundeswehr-Offizier und Navigationsexperte MDR AKTUELL erzählt. Denn es gebe Technologien, um Drohnen abzufangen bevor sie gefährlich werden könnten.
- Mit Sprengstoff bestückte Drohnen können in der Nähe von Stadien geortet und gestört werden.
- Allgemein ist der Drohnenverkehr reguliert, beispielsweise sind Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm führerscheinpflichtig.
- Für die Europa-Meisterschaft richten die Behörden Flugbeschränkungsgebiete ein, die nur mit Genehmigung beflogen werden dürfen.
Mehr als 350.000 Drohnen gibt es in Deutschland, die privat genutzt werden – zum Beispiel um Fotos vom Wochenendausflug zu machen oder vom Eigenheim aus der Luft. Gewerblich genutzt werden etwa 56.000 Drohnen, angefangen bei der Vermessung am Bau, in der Landwirtschaft oder zur Inspektion von Windkraftanlagen. Auch Kriminelle könnten Drohnen einsetzen, bestückt mit Sprengstoff etwa, gerichtet auf Gebäude oder Menschen.
Drohnen können geortet und gestört werden
Nach Ansicht von Michael Petrosjan sind die Risiken aber gering. Der ehemalige Bundeswehr-Offizier betreibt in Leipzig die Firma FlyNex. Die bietet via App eine Art Navigations-System für Drohnen an: "Im Sinne von Anschlagsszenarien ist es so, dass es Technologien gibt, die sowohl eine Ortung von Drohnen ermöglichen als auch eine Störung dieser Drohnen. Das heißt gerade auch in der Nähe von Stadien ist es möglich, die Signale abzufangen und eine Drohne dann daran zu hindern, in einen gewissen vorab definierten Bereich rund um ein Stadion oder auch dann Fanmeilen zu fliegen."
Das heißt, mittels eines Störsenders können Drohnen umgelenkt bzw. abgefangen werden. Wer eine Drohne in den Himmel schickt, ist Teilnehmer am Luftverkehr und muss sich an Regeln halten. Grundlage dafür ist die EU-Drohnenverordnung. Sie regelt unter anderem welche Drohnen in Umlauf gebracht werden dürfen oder wie groß die Abstände zu Menschen und Wohngebieten sein müssen.
Der Drohnenverkehr ist reguliert
Die App der Leipziger Firma FlyNex zeigt solche Verkehrsregeln an. "Map-2-Fly" heißt das Instrument, sagt Michael Petrosjan. "Und gleichzeitig geht es darum, Daten, die mittels Drohnen aufgenommen wurden, dann entsprechend auszuwerten. Das kann jetzt unabhänig von der Fußball-EM im Inspektionsbereich sein oder auch insbesondere für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie zum Beispiel Polizeien dann ein schnelles Lagebild zur Verfügung zu stellen."
Für Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen, braucht jeder Nutzer einen Führerschein, egal ob er privat damit hantiert oder gewerblich. Das Dresdner Unternehmen Airclip führt solche Schulungen im Auftrag des Luftfahrtbundesamtes durch, auch für Einsatzkräfte der Polizei, sagt Firmenchef Lucas Günther: "Grundsätzlich muss ja der Drohnenpilot über die Gesetzeslage informiert werden und mit dieser Unterweisung geht ein Drohnenführerschein einher. Das nennt sich 'EU-Fernpilotenzeugnis'. Und wir sind in der Lage, diese Prüfung abzunehmen. Und ob das nun der Polizist ist, der Vermesser oder der Hobbypilot, spielt erstmal keine Rolle, die alle brauchen letztendlich dieses EU-Fernpilotenzeugnis.
Behörden sind mit Flugbeschränkungszonen gut vorbereitet
Ähnlich wie beim Auto darf also nicht jedermann ungeprüft leistungsfähige Drohnen zum Einsatz bringen. An der privaten Hochschule NBS in Hamburg beschäftigt sich das "Institut für unbemannte Systeme" mit den Gefahren, die von Drohnen ausgehen können.
Kriminalwissenschaftler André Schulz sieht aber keine großen Bedrohungsszenarien für die Fußball-EM: "Die Behörden sind beim Thema Drohnen ganz gut vorbereitet, weil es nicht ganz neu ist. Man hatte tatsächlich jetzt Zeit genug, sich vorzubereiten. Bei so Großveranstaltungen wie jetzt bei der Fußball-EM gibt es dann auch sogenannte Flugbeschränkungsgebiete. Das heißt, dort sind alle Flugbewegungen verboten. Ausnahmen gibt es dann eventuell für Medien zum Beispiel und für Sicherheitsbehörden aber jegliche Privatnutzung ist hier untersagt."
Dafür sorgten Punkte in der EU-Drohnenverordnung, die im Januar nochmal verschärft worden seien, sagt Schulz. Außerdem spielten Sicherheitsbehörden in regelmäßigen Trainings kritische Szenarien durch, um Risiken einzudämmen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. April 2024 | 06:07 Uhr
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