Betrugsmasche Verbraucherschützer warnen vor Anrufen angeblicher Pflegekassen-Mitarbeiter
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12. September 2024, 07:12 Uhr
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor betrügerischen Anrufen angeblicher Pflegekassen-Mitarbeiter. Referentin Josefine Pönicke sagte dem MDR, Betroffene berichteten häufig, dass Service-Beratungen stattfänden, die dann Kosten verursachten. Oft würden so ungewollt Verträge abgeschlossen oder sensible Daten abgegriffen. Die Verbraucherschützerin rät, direkt aufzulegen, wenn man schon nicht den Namen des Anrufenden verstehe.
- Wie oft solche Betrugsanrufe vorkommen, lässt sich nur schwer erfassen, da viele nicht gemeldet werden.
- Es wird empfohlen, bei verdächtigen Anrufen einfach aufzulegen, seine Pflegekasse zu kontaktieren und erfolglose Betrugsversuche anzuzeigen.
- Sollte nach einem verdächtigen Telefonat eine Rechnung gestellt werden, kann der Forderung innerhalb von 14 Tagen widersprochen werden.
Die Anrufer klingen meist seriös und professionell. Sie seien von der Pflegekasse und wollen beraten und informieren. Das zumindest sollen die Opfer glauben.
Ziel: Verträge abschließen, Daten abgreifen
Doch dahinter stecken verschiedene Betrugsmaschen, erklärt Josefine Pönicke, Referentin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. "Was wir auch ganz häufig haben, sind Schilderungen, dass Service-Beratungen stattfinden, die – wie beispielsweise in Sachsen-Anhalt – über die Pflegekassen eigentlich kostenfrei sind, dass die dann Kosten verursachen. Also dass man damit einen Service-Vertrag abgeschlossen hat mit dem Anrufenden. Oder eben auch, dass hier ganz klassisch Kaufverträge abgeschlossen werden."
Auch Anrufe, um sensible Daten zu sammeln, kommen vor. In solchen Fällen fragen die Anrufenden etwa nach der Zufriedenheit mit dem Pflegegrad und beenden nach der Antwort das Gespräch.
Mehrmals pro Jahr Wellen von Betrugsversuchen
Wie oft solche Betrugsversuche vorkommen, lässt sich schwer sagen. So teilt etwa die Barmer in Sachsen-Anhalt schriftlich mit: "Zahlen aus dem April besagen, dass wir bundesweit acht solcher Fälle registriert haben. Keiner davon stammte aus Sachsen-Anhalt."
Aber: Viele Betrugsanrufe werden nicht gemeldet. Dafür suchen sich Betroffene oft Hilfe bei den Verbraucherzentralen. Nach den hier gesammelten Erfahrungen kommt es sehr viel häufiger zu solchen Anrufen.
Josefine Pönicke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beobachtet, dass sich die Betrugsanrufe mehrfach im Jahr häufen. "Das kommt immer so in Wellen. Und die gibt es schon, sage ich mal, bis zu zwei- oder dreimal im Jahr. So, dass die Verbraucher dann mit diesem Ansatz auch überzogen werden."
Betrugsversuche nicht leicht zu erkennen
Solche Betrugsversuche zu erkennen, ist nicht ganz leicht. Viele Kranken- und Pflegekassen weisen darauf hin, dass Beratungsgespräche kostenlos seien und empfindliche Daten nie in einem Telefonat abgefragt werden. Auch Aufforderungen, eine bestimmte Taste zu drücken, sollten nicht befolgt werden. Die AOK rät zudem, bei automatischen Bandansagen einfach aufzulegen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt geht sogar noch einen Schritt weiter: "Wenn man schon nicht den Namen versteht, wer da anruft, dann direkt auflegen."
Die Polizei Sachsen rät ebenfalls, bei verdächtigen Anrufen aufzulegen und seine Pflegekasse zu kontaktieren. So könne man erfahren, ob es tatsächlich eine Kontaktaufnahme von dort gegeben habe. Und: Auch erfolglose Betrugsversuche sollten angezeigt werden. Denn nur so bekäme die Polizei ein Bild davon, wie häufig solche Betrugsmaschen vorkämen.
Telefonbetrüger sind oft geschult
Außerdem sagt Josefine Pönicke von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, dass sich niemand schämen müsse, Opfer eines Betruges geworden zu sein. Das könne schließlich jedem passieren. Sie ergänzt, dass die Anrufenden darauf geschult seien, einen in ein Gespräch zu verwickeln und gezielte Fragen zu stellen, um bestimmte Antworten zu erhalten, die sie brauchen.
Übrigens: Sollte nach so einem Telefonat eine Rechnung gestellt werden, besteht die Möglichkeit, der Forderung zu widersprechen. Dies muss allerdings innerhalb von 14 Tagen passieren.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 12. September 2024 | 06:53 Uhr