Urteil Anwohner verlieren Prozess um selbstgebastelte Tempo-30-Schilder

17. Oktober 2023, 13:50 Uhr

In einem Prozess um die Zulässigkeit von "Freiwillig Tempo 30"-Schildern auf Privatgrundstücken sind drei Kläger vor dem Verwaltungsgericht in Freiburg gescheitert. Das Gericht wies deren Klagen ab. Im Kern ging es um die Frage, ob Anwohner auf ihren Grundstücken und mit eigenen Schildern an Fahrer appellieren dürfen, die Geschwindigkeit in Ortsdurchfahrten zu drosseln. Die Kläger werden von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will.

Im Streit um selbstgebastelte Tempo-30-Schilder haben drei Kläger in Baden-Württemberg eine Niederlage erlitten. Wie das Verwaltungsgericht Freiburg mitteilte, wurden ihre Klagen gegen das Landratsamt Konstanz abgewiesen. Die Kläger hatten die Schilder auf ihren Grundstücken auf der Halbinsel Höri im Landkreis Konstanz aufgestellt. Darauf forderten sie die Autofahrer auf, freiwillig die Geschwindigkeit zu drosseln.

Hintergrund ist eine Aktion eines Ortsverbands der Grünen, der die Schilder im Herbst 2021 durch Spenden beschaffte und verteilte. Es handelte sich dabei nach Gerichtsangaben "um eine Privatinitiative für Klimaschutz, mehr Verkehrssicherheit und weniger Lärm". Mehrere Grundstückseigner nahmen teil und stellten Schilder auf.

Deutsche Umwelthilfe unterstützt Klagen

Im Juni 2022 stufte das Landratsamt Konstanz die Schilder zur freiwilligen Geschwindigkeitsbegrenzung als unzulässig ein, bat darum die Schilder zu entfernen und drohte mit einem Zwangsgeld. Drei Kläger aus Bodenseegemeinden gingen dagegen rechtlich vor. Sie werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt, die ein Grundsatzurteil erstreiten will. Nach der Zurückweisung kündigte die Organisation in Berlin an, die Kläger bei "weiteren rechtlichen Schritten" zu unterstützen, um "eine grundsätzliche inhaltliche Klärung" der Frage anzustreben, ob das private Aufstellen derartiger Schilder erlaubt sei. Zunächst wolle man aber die Urteilsbegründung abwarten. Die Schilder sollen vorerst stehen bleiben.

Nach Angaben der DUH will man in Zukunft erreichen, dass statt Tempo 50 dann Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit gelte. Mit der angekündigten Reform des Straßenverkehrsgesetzes biete sich dazu eine Gelegenheit, hieß es.

Urteilsbegründung folgt später

Bei einer mündlichen Verhandlung vor Gericht waren am Montag die unterschiedlichen Standpunkte aufeinandergeprallt. Bereits während der Sitzung war deutlich geworden, dass die erhobenen Feststellungsklagen der Bürger wegen des Prinzips der Nachrangigkeit der Feststellungsklage möglicherweise unzulässig sind, so dass über die Schilder in der Sache nicht entschieden werden könne. Zu den Gründen für die Urteile will sich das Gericht nach eigenen Angaben erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich äußern. Ein Termin dafür wurde nicht genannt.

Die Kläger könnten innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim beantragen, eine Berufung zuzulassen, teilte das Gericht mit.

dpa, AFP (das)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 17. Oktober 2023 | 11:00 Uhr

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