Entlastungspaket Energiepauschale für Rentner: Was bleibt nach den Steuern übrig?
Hauptinhalt
14. Dezember 2022, 11:38 Uhr
Bis Mitte Dezember bekommen auch alle Rentnerinnen und Rentner die Energiepauschale der Bundesregierung ausgezahlt: 300 Euro – allerdings steuerpflichtig. Wieviel von der Unterstützung nach Abzug von Steuern übrig bleibt, hängt von der Höhe der gegenwärtigen Bezüge ab. Ruheständler, die nur knapp unter dem Freibetrag liegen, sollten aufpassen und unter Umständen reagieren.
Inhalt des Artikels:
- 10.347 Euro Altersbezüge im Jahr sind steuerfrei
- Energiepauschale für alle mit Rentenbezügen seit 1. Dezember
- Berater: Bei bisherigen Grenzfällen Steuern einplanen
- Bedenken wegen Mehraufwand für Empfänger, Berater und Verwaltung
- Auch 2023 könnte Steuererklärung fällig werden
- Bürgertelefon des Sozialministeriums
Immer wieder melden sich Rentnerinnen und Rentner mit Fragen zur Energiepauschale bei Katharina Lorenz vom Sozialverband Deutschland. Wann kommt das Geld? Wer bekommt es und muss ich Steuern darauf zahlen?
10.347 Euro Altersbezüge im Jahr sind steuerfrei
Nach Angaben von Lorenz werden nur Steuern fällig, wenn mit der Pauschale der jährliche Freibetrag von aktuell 10.347 Euro überstiegen wird. Wer eine kleine Rente beziehe, möglicherweise sogar aufstocke mit Sozialhilfe, Grundsicherung oder Wohngeld, müsse jetzt nicht davon ausgehen, dass Steuern fällig würden, sagt Lorenz.
Energiepauschale für alle mit Bezügen seit 1. Dezember
Sie weist noch einmal darauf hin, dass grundsätzlich alle Rentner, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente also Witwen-, Witwer- oder Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben, die Energiepauschale von 300 Euro erhalten.
Berater: Bei bisherigen Grenzfällen Steuern einplanen
Nach Aussage des Leipziger Steuerberaters Andreas Brösicke könnte die Zahlung allerdings für diejenigen unangenehm werden, die bislang den Freibetrag nur knapp unterschreiten. In diesem Fall rate er dazu etwa 60 bis 75 Euro für das Finanzamt einzuplanen. Außerdem könnten auch Kosten für einen Steuerberater anfallen, sodass unterm Strich noch weniger vom Zuschuss übrig bleibt.
Bedenken wegen Mehraufwand für Empfänger, Berater und Verwaltung
Für Steuerberater Brösicke ist die Energiepauschale nicht ideal geregelt. Er hätte sich eine konsquent steuerfreie Unterstützung gewünscht, sagt Brösicke. Denn deren Besteuerung erzeuge nicht nur bei den Ruheständlern mehr Aufwand, sondern auch bei den Steuerberatungskanzleien sowie in der Verwaltung.
Das erzeugt bei allen Beteiligten wahnsinnig viel Aufwand, und eine Steuerfreiheit hätte da nicht geschadet.
Dass Rentnerinnen und Rentner mit höherem Einkommen Steuern auf ihre Pauschale zahlen sei dennoch richtig, sagt Brösicke.
Auch 2023 könnte Steuererklärung fällig werden
Wer durch die Zahlung in die Pflicht kommt, eine Steuererklärung abzugeben muss auch im nächsten Jahr damit rechnen, dass das Finanzamt eine Erklärung fordert. 2023 liegt der Grundfreibetrag übrigens bei 10.908 Euro. Wer dann wieder drunter liegt muss keine weiteren Steuern zahlen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist außerdem darauf hin, dass Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, die Energiepreispauschale erst Anfang Januar 2023 automatisch überwiesen bekommen.
Bürgertelefon des Sozialministeriums
Für alle weiteren Fragen hat das Ministerium ein Bürgertelefon eingerichtet, das von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 20 Uhr Fragen zu der Zahlung beantwortet.
Das Bürgertelefon ist erreichbar unter der Telefonnummer:
030 - 221 911 001.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 12. Dezember 2022 | 05:00 Uhr