BKA-Kampagne Polizei warnt Kinder und Jugendliche vor Versenden eigener Nacktfotos

26. September 2023, 16:50 Uhr

Das Bundeskriminalamt warnt Kinder und Jugendliche mit einer neuen Kampagne davor, eigene Nacktfotos über Internetdienste zu versenden. Laut Bundesinnenministerium kann das strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machten, handele es sich dabei um kinderpornografische Inhalte. Es bestehe die Gefahr, dass sie weitergeleitet und veröffentlicht werden.

Mit der neuen Kampagne #dontsendit warnt das Bundeskriminalamt Kinder und Jugendliche davor, eigene Nacktbilder über Messengerdienste oder soziale Netzwerke zu verschicken. Dies könne unter anderem ernste strafrechtliche Folgen haben, teilte das Bundesinnenministerium am Dienstag mit.

"Dieses Phänomen spielt im Deliktsbereich der kinder- und jugendpornografischen Inhalte eine große Rolle", erläuterte das Ministerium. Mehr als 40 Prozent der Tatverdächtigen in der polizeilichen Kriminalstatistik 2022 seien unter 18 Jahre alt gewesen. "Don't send it" heißt übersetzt "Verschicke es nicht".

Kinder und Jugendlichen ist Gefahr oft nicht bewusst

"Das Versenden von Nacktaufnahmen ist keineswegs ein Schulhofspaß, sondern kann schlimme Folgen haben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Viele Kinder und Jugendliche seien sich nicht bewusst, welche Gefahren damit einhergingen. "Seit Jahren steigen die Fallzahlen bei der Verbreitung von kinder- und jugendpornografischen Inhalten durch Kinder und Jugendliche selbst", erläuterte Faeser weiter. "Diese Entwicklung müssen wir durch Sensibilisierung und Prävention stoppen."

Fachleute warnen davor, dass solche Aufnahmen von anderen Menschen weitergeleitet und veröffentlicht werden. Neben der eigenen Familie könnten Freunde, Nachbarn, Lehrkräfte oder künftige Arbeitgeber die Bilder finden. "Das kann zu Mobbing in der Schule oder am Arbeitsplatz, Verunglimpfungen in den sozialen Medien oder anderen Folgen führen", so Feaser.

Eigene Nacktbilder zählen als Kinderpornografie

Wenn Kinder unter 14 Jahren Nacktbilder oder -videos von sich machten, dann seien dies kinderpornografische Inhalte, heißt es vom Ministerium. Wer solche Aufnahmen herstelle, versende, empfange, weiterleite oder speichere, mache sich strafbar: "Seit dem Sommer 2021 handelt es sich dabei um ein Verbrechen." Auch jugendpornografische Fotos von 14- bis 18-Jährigen könnten strafrechtliche Folgen haben.

dpa (smk)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 26. September 2023 | 16:30 Uhr

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