Apothekerin trägt medizinische Maske und hält Nasenspray in der Hand
Dem Branchenverband zufolge sind 90 Prozent in Apotheken Beschäftigte Frauen. Bildrechte: IMAGO / Westend61

Gesetzlich vorgeschriebener Hinweis "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" soll gegendert werden

26. Dezember 2022, 12:29 Uhr

Die Ärzte- und Apothekerschaft will die Arzneimittelwerbung gendergerecht verändern. "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" sei eine unfaire Sprachpraxis und solle der Zeit angepasst werden, fordern Verbandsspitzen. Angestrebt werde eine gesetzliche Lösung für den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis.

Branchenverbände fordern, den gesetzlich vorgeschriebenen Hinweis "Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" gendergerecht umzuformulieren. Ärztepräsident Klaus Reinhardt sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND), die Formulierung passe nicht mehr in die Zeit. Er betonte, dass rund die Hälfte der Ärzteschaft weiblich sei.

Auch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt den Vorstoß zur Anpassung der Arzneimittelwerbung. Präsidentin Gabriele Regina Overwiening sagte, unter den Beschäftigten öffentlicher Apotheken seien fast 90 Prozent Frauen. Ein rein männlicher Sprachgebrauch sei deshalb nicht fair.

Ein rein männlicher Sprachgebrauch kann da keineswegs als eine faire Sprachpraxis bewertet werden.

Gabriele Regina Overwiening ABDA-Präsidentin

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Forderung nach gesetzlicher Lösung für mehrere Varianten

Im Heilmittelwerbegesetz ist die Formulierung "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" vorgeschrieben. Reinhardt zufolge sollte diese durch eine neutrale und dennoch leicht verständliche Formulierung ersetzt werden.

Die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, Christiane Groß, schlug vor, den Hinweis anstelle der männlichen Berufsbezeichnungen durch "... oder fragen Sie in Ihrer ärztlichen Praxis oder Apotheke nach" zu ergänzen.

ABDA-Chefin Overwiening sprach sich für eine gesetzliche Lösung aus, bei der mehrere Varianten erlaubt sind: So könnten

  • "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihre Apothekerin",
  • "Fragen Sie Ihren Arzt oder Ihre Apothekerin" oder
  • "Fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Apotheker"

erlaubt sein.

dpa (kkö)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 26. Dezember 2022 | 11:30 Uhr

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