Mindestlohnkommission DGB: Arbeitsminister Heil muss Mindestlohn-Berechnung prüfen
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28. Juni 2023, 14:38 Uhr
Der Mindestlohn soll zum Januar steigen – um 41 Cent auf 12,41 Euro. Ein Jahr später sollen weitere 41 Cent hinzukommen. Zu wenig, findet der DGB und hat in der Mindestlohnkommission daher nicht zugestimmt. Nun erhebt die Gewerkschaft Vorwürfe in Richtung Arbeitgeber, sie hätten sich die Mindestlohnanhebung schöngerechnet.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wirft der Arbeitgebervertretung in der Mindestlohnkommission vor, den künftigen Mindestlohn durch einen Rechentrick niedrig gehalten zu haben. DGB-Vorstand Stefan Körzell sagte MDR AKTUELL, sie hätten für die Neu-Berechnung nicht den geltenden Mindestlohn von 12 Euro als Grundlage genommen, sondern die 10,45 Euro aus dem vergangenen Jahr. Körzell appellierte an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), genau zu prüfen, wie die Kommission den neuen Mindestlohn berechnet habe.
Man muss vielleicht noch mal sehr genau prüfen, dass mit einem Rechentrick sehr niedrig gerechnet worden ist. Die Mehrheit der Kommission hat sich darauf verständigt, nicht die zwölf Euro zur Grundlage zu nehmen bei der Berechnung des neuen Mindestlohns, sondern auf 10,45 Euro aufzusetzen. Da würde ich dem Arbeitsminister empfehlen, genau zu prüfen, ob das richtig ist.
Sechs Millionen Menschen hätten das Nachsehen
Grundsätzlich gehe die Erhöhung des Mindestlohns an der Realität vorbei, sagte Körzell. Er sei enttäuscht, dass es kein einstimmiges Ergebnis der Kommission gegeben habe. Doch für den Gewerkschaftsbund sei keine der vorliegenden Varianten zustimmungsfähig gewesen. Was jetzt als Kompromiss verabschiedet worden sei, berücksichtige nicht die Lebenslage der über sechs Millionen Menschen, die Mindestlohn bekämen.
DGB sieht trotzdem Zukunft der Kommission
"Wir denken schon, dass diese Kommission eine Zukunft hat", ergänzte Körzell auf die Frage, ob er noch eine Zukunft für das Gremium sehe. Es müsse aber über die gesetzlich verankerten Parameter diskutiert werden. Außerdem verwies der Gewerkschafter auf die europäische Mindestlohn-Richtlinie, die spätestens ab November 2024 gelten werde und sich an 60 Prozent des Medianeinkommens von Vollzeitbeschäftigten orientiere. "Ansonsten werden wir den Mindestlohn weiter so schwach entwickeln, wie das jetzt passiert ist."
Die Mindestlohnkommission hatte der Bundesregierung empfohlen, die Lohnuntergrenze zum Jahreswechsel von 12 auf 12,41 Euro und ein Jahr später auf 12,82 Euro zu erhöhen. Erstmals fällte das Gremium keine einstimmige Entscheidung, sondern eine Mehrheitsentscheidung von Arbeitgebern und der Kommissionsvorsitzenden, Christiane Schönefeld.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL RADIO | 28. Juni 2023 | 06:30 Uhr