Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt, wann ein Garten überhaupt ein Kleingarten ist. Im Gegensatz zum Erholungsgarten dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Das heißt, im Kleingarten darf und soll Obst und Gemüse für den Eigenbedarf angebaut werden. Voraussetzung für den Besitz eines Kleingartens ist die Mitgliedschaft im Kleingartenverein. Mit dem Verein wird ein Pachtvertrag geschlossen, in dem Rechte und Pflichten in der Kleingartenverordnung oder der Vereinssatzung festgelegt sind. Der Vereinsvorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Nutzung des Kleingartens. Im Erholungsgarten ist der Obst- und Gemüseanbau nicht reguliert. Festgelegt ist hier lediglich, dass er der Erholung dienen soll.