Kehren, Entsorgen, Verbrennen Rechtsfragen zu Laub im Garten
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14. September 2022, 16:05 Uhr
Der Wind bläst im Herbst jede Menge Blätter in den Garten. Da können auch die Blätter von Nachbars Baum zum Ärgernis werden. Wer ist für die Beseitigung des Laubs verantwortlich? Wann ist eine Laubrente legitim? Darf Laub verbrannt werden? Antworten gibt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch.
Wer ist für Laub verantwortlich?
Grundsätzlich gilt, jeder ist für das Laub in seinem Garten selbst verantwortlich, sagt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch aus Weimar. Das gilt auch für die Blätter, die vom Nachbarbaum herunterfallen oder herübergeweht werden. Dieses Laubsammeln kann man nicht etwa dem Nachbarn in Rechhnung stellen. Den üblichen Blätterfall müssen Gärtner hinnehmen. Nur in Ausnahmesituationen kann bei sehr großem Aufwand die Leistung über eine so genannte Laubrente abgegolten werden.
Was ist eine Laubrente?
Die Laubrente wird gezahlt, wenn der Aufwand, Laub auf dem eigenen Grundstück zu beseitigen, extrem hoch ist und das Laub von Bäumen eines anderen Grundstücks kommt. Das kann zum Beispiel sein, wenn der Garten direkt neben einer Baumschule liegt. "Aber auch dann ist es eher unwahrscheinlich, dass eine Entschädigung bezahlt wird", erklärt der Anwalt.
Die Laubmenge müsste schon erheblich über der ortsüblich anfallenden Menge liegen. Außerdem kommt es zum Beispiel darauf an, ob die Baumschule schon da war, als das Grundstück gekauft wurde.
Laub entsorgen
Laub kann kompostiert werden oder an den Entsorgungsstellen für Grünabfälle abgegeben werden. Das Verbrennen von Laub, Holzschnitt und anderen Gartenabfällen ist seit 2016 grundsätzlich nicht mehr erlaubt. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel, wenn Pflanzenteile von Krankheitserregern befallen sind. Mit behördlicher Genehmigung dürfen dann auch Blätter und Baumschnitt verbrannt werden.
Laub auf dem Gehweg entfernen
Der Grundstückseigentümer ist für die Sicherheit des Gehwegs vor seinem Grundstück verantwortlich (Verkehrssicherungspflicht). Das heißt, egal ob Schnee oder nasses Laub auf dem Fußweg liegt – der Weg muss geräumt werden, damit Passanten nicht ausrutschen und sich verletzten. Der Vermieter ist aber berechtigt, die Verantwortung auf die Mieter zu übertragen. Geregelt wird das im Mietvertrag.
Quelle: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch (Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 18. September 2022 | 08:30 Uhr