Gartenparty und Motorgeräusche Was ist erlaubt: Lärm im Garten
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09. September 2022, 08:30 Uhr
Wann und wie lange dürfen laute Gartengeräte genutzt werden? Was, wenn die Nachbarn ständig feiern oder die Kinder laut spielen? Was tun, wenn der Rasenroboter vom Nachbarn nervt? Wann ist Lärm im Garten in Ordnung? Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch ist Rechtsanwalt und hat sich auf Gartenrecht spezialisiert. Wir haben ihn gebeten, Ihre Zuschauerfragen zu beantworten.
Inhalt des Artikels:
Darf der Rasenroboter den ganzen Tag mähen und surren?
Für den Einsatz von technischen Geräten gilt die sogenannte Geräte- und Maschinen- und Lärmschutzverordnung. Diese führt für 57 verschiedene technische Geräte, wie Freischneider, Häcksler, Mähroboter die möglichen Einsatzzeiten auf. Nach ihr dürfen Geräte und Maschinen in Wohngebieten nur werktags (d.h. von Montag bis Sonnabend) zwischen 07 und 20 Uhr betrieben werden. An Sonn- und Feiertagen ist ihr Einsatz nicht erlaubt. Zusätzlich können in der Stadtordnung weitere Ruhezeiten geregelt sein. Häufig ist darin die Mittagszeit im Fenster von 12 bis 15 Uhr als Ruhezeit geregelt.
Für besonders laute Geräte können zusätzliche Einschränkungen gelten. Zusätzliche Regeln können im Mietvertrag oder auch in der Hausordnung stehen.
Wann und wie laut dürfen Kinder spielen und toben?
Überall, wo Menschen leben, muss mit Kinderlärm gerechnet werden. Allerdings gelten auch für sie die in der Stadtordnung festgelegten Ruhezeiten. Je nach Ort können diese sich unterscheiden. Wer im Garten Spielgeräte, wie ein Klettergerüst oder Trampolin installiert, sollte auf einen möglichst günstigen, geschützten Standort achten. Gibt es eine Ecke im Garten die Schall reduziert? Muss das Trampolin wirklich unter dem Fenster der Nachbarn stehen?
Feste und Feiern im Garten
Auch bei Festen und Feiern im Garten gelten die Ruhezeiten. Werden diese nicht eingehalten, wendet man sich am besten an den Gartenvorstand. Wenn der Kontakt zum Vereinsvorstand allerdings nichts bringt, kann bzw. muss eine Schiedsstelle eingeschaltet werden. Dieser Schritt ist in Sachsen und Sachsen-Anhalt zwingend, bevor eine gerichtliche Klage eingereicht werden kann. In Thüringen ist dieser Schritt nicht zwingend, aber empfehlenswert. Bringt auch dieser Schritt über die Schlichtungsstelle nichts, kann geklagt werden. Für die Klage ist es wichtig die Störungen in ihrer Art und Dauer genau zu erfassen, also möglichst mit Zeugen aufzuschreiben. Eine Klage sollte nur mit Hilfe eines Anwalts angegangen werden, da die Informationserfassung sehr komplex ist.
Wer ausnahmsweise Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern im Hochsommer am Abend nicht nach drinnen verlegen möchte, kann beim Ordnungsamt eine Sondergenehmigung beantragen.
Quelle: MDR Garten/Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 18. September 2022 | 08:30 Uhr