FAQ: Gartenrecht & Nachbarschaftsstreit


Was ist der Unterschied zwischen einem Kleingarten und einem Erholungsgarten?

Die wichtigste Rechtsgrundlage für das Leben im Kleingarten ist das Bundeskleingartengesetz (BKleingG). Es bestimmt, wann ein Garten überhaupt ein Kleingarten ist. Im Gegensatz zum Erholungsgarten dient ein Kleingarten der nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung. Das heißt, im Kleingarten darf und soll Obst und Gemüse für den Eigenbedarf angebaut werden. Voraussetzung für den Besitz eines Kleingartens ist die Mitgliedschaft im Kleingartenverein. Mit dem Verein wird ein Pachtvertrag geschlossen, in dem Rechte und Pflichten in der Kleingartenverordnung oder der Vereinssatzung festgelegt sind. Der Vereinsvorstand kontrolliert die ordnungsgemäße Nutzung des Kleingartens. Im Erholungsgarten ist der Obst- und Gemüseanbau nicht reguliert. Festgelegt ist hier lediglich, dass er der Erholung dienen soll.


Ein Mietgarten hinterm Haus – welche Regeln gelten?

Wer in einem Mietshaus lebt und einen kleinen Teil des Gartens gemietet hat und bewirtschaften darf, muss sich an die Regeln halten, die im Mietvertrag stehen oder in der Hausordnung festgelegt sind. Der Mieter wiederum muss sich an die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer und die Regeln der Städte halten.


Gartenarbeiten im öffentlichen Raum

Darf die Baumscheibe vor meinem Haus bepflanzt werden? Darf ich Wasser zum Gießen aus Flüssen entnehmen? Wer im öffentlichen Raum gärtnerisch tätig wird, muss sich an das Ortsrecht der Städte und Gemeinden halten. In jeder Stadt oder Gemeinde gelten eigene Regeln. Zuständig sind – je nach Sachverhalt – die städtischen Behörden.


Streit mit dem Nachbar – wer ist zuständig?

Jeder Gartenbesitzer darf innerhalb seines Grundstücks nach Belieben schalten und walten, wenn er die Gesetze nicht missachtet. Schwierig wird es erst an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn. Hier gelten die Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer, die je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Sie regeln die gesetzlichen Rechte und Pflichten der Nachbarn untereinander, zum Beispiel, welche Abstände Bäume zum Nachbargrundstück haben müssen.

Das Recht auf die Gestaltung der eigenen Grundstücksgrenzen ist aber nicht nur bundesländerabhängig, sondern wird außerdem von den Bebauungsplänen der Städte und Gemeinden bestimmt. Diese sind darauf ausgerichtet, dass Bebauungen "ortsüblich" errichtet werden. So gibt es beispielsweise für Gartenzäune und Mauern Vorgaben für Art und Höhe der Grenzelemente (ortsübliche Einfriedung).


Was tun, wenn sich ein Problem nicht regeln lässt?

Wenn sich das Problem mit dem Grundstücksnachbarn nicht regeln lässt, ist es sinnvoll, Schlichtungs- bzw. Schiedsstellen der Gemeinden einzuschalten. In Sachsen-Anhalt ist dieser Schritt zwingend vor Einschaltung des Gerichts erforderlich. Die ehrenamtlich tätigen Schlichter werden auch als Schiedspersonen oder Friedensrichter bezeichnet. Sie kommen meist vor Ort, hören sich die Probleme der Streitparteien an und versuchen zu vermitteln und eine Lösung zu finden. So ein Verfahren ist wesentlich kostengünstiger als bei Gericht. Erst wenn auch dieser Schritt keinen Erfolg hat, kann eine Klage vor Gericht eingereicht werden.

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 21. Juli 2019 | 08:30 Uhr