Speisepilze aus dem Wald Pilze sammeln – was ist erlaubt, was ist verboten?
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05. Oktober 2022, 13:36 Uhr
Im Spätsommer und im Herbst macht es Spaß, Pilze im Wald zu sammeln. Es gibt aber Regeln, was und wieviel ins Körbchen wandern darf. Die Rechtslage beim Pilzesammeln.
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Recherchiert man im Internet das Thema "Pilze suchen" wird es schnell unübersichtlich und klingt kompliziert. Dabei ist die Rechtslage ganz einfach, erklärt Horst Sproßmann von Thüringenforst und ergänzt, dass die Rechtslage in jedem Bundesland unterschiedlich sein kann. In Thüringen regelt das Thüringer Waldgesetz (ThürWaldG) in § 6 das Betretungsrecht im Wald.
Demnach ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung für jedermann erlaubt. "Jeder, der im Wald unterwegs ist, darf den berühmten Handstrauß an Waldfrüchten und essbare Pilzen einsammeln", sagt Sprossmann. Der Pilzsucher müsse auch nicht darauf achten, wer der Besitzer des Waldes ist.
Was ist die Handstraußregel?
Die Handstraußregel (ThürWaldG § 15 (3)) besagt: Speisepilze in Wäldern dürfen für den Eigenbedarf gesammelt werden. Wieviel das genau ist, wird nicht exakt im Gesetz geregelt. Auf der sicheren Seite sind Pilzsammler, wenn sie von etwa 1.500 bis 2.000 Gramm Pilze pro Person ausgehen. Auch das Sammeln von Blättern und Beeren ist gestattet, aber alles in einem angemessenen Rahmen und nur Arten, die nicht unter Naturschutz stehen. Wer Fragen zum Thema Wald oder auch dem Pilzesammeln hat, kann sich an die Revierförster und jedes Forstamt wenden.
Bundeswaldgesetz Im Bundeswaldgesetz ist die Rahmengesetzgebung für das Betreten und das Verhalten in Wäldern in ganz Deutschland geregelt. Die einzelnen Bundesländer können einzelne Punkte spezifizieren.
Verbote beim Pilze sammeln
- Es ist verboten, seltene Pilzarten wie Trüffel oder Grünlinge zu sammeln. Das ist im Thüringer Naturschutzgesetz, im Bundenaturschutzgesetz und einschlägigen EU-Richtlinien geregelt. Eine Übersicht über geschützte Pilze in Thüringen finden Sie hier. Auch wahllos unbekannte Pilze abzuschneiden, die später der Pilzberater einordnet, ist nicht erlaubt.
- Es ist außerdem verboten, im Wald gesammelte Pilze zu verkaufen. Das lässt sich aus dem Thüringer Waldgesetz (§ 15 (3) ThürWaldG) ableiten. Demnach darf sich zwar jedermann Pilze "in geringen Mengen zum eigenen Verbrauch" aneignen. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass Mengen, die nicht zum eigenen Verzehr, sondern beispielsweise für den Verkauf bestimmt sind, nicht entnommen werden dürfen. Wer die Pilze verkaufen will, muss sich das vorher vom Waldbesitzer genehmigen lassen.
- Ein Sammelverbot besteht in öffentlichen Parks, Naturschutzgebieten und Nationalparks, auf Verjüngungsflächen und Flächen auf denen Holz geschlagen wird. Das wird im Thüringer Naturschutzgesetz bzw. dem Thüringer Waldgesetz (§ 6 (7) ThürWaldG) geregelt.
- In Deutschland ist das Suchen von Pilzen in der Nacht verboten – zum Schutz der Wildtiere, die häufig nachtaktiv sind. Sie würden nachts gestört werden; das Thüringer Waldgesetz erlaubt das Betreten des Waldes nur, wenn "die Lebensgemeinschaft nicht gestört" wird.
Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 24. Oktober 2021 | 08:30 Uhr