Wer ist verantwortlich? Baum fällen und Äste zurückschneiden: Was ist erlaubt?
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(Quelle: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch)
16. September 2022, 11:38 Uhr
Manchmal wachsen einem die Bäume im Garten über den Kopf. Gefährlich wird es, wenn Äste morsch sind und die Sicherheit gefährden. Doch Bäume dürfen ab einer bestimmten Größe nicht einfach gefällt werden. Was also tun, wenn der Baum zu groß geworden ist?
Wer ist verantwortlich für den Baum?
Grundsätzlich ist derjenige für einen Baum verantwortlich, auf dessen Grundstück der Baum steht, erklärt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch. Ist der Baum alt und gefährden etwa morsche Äste, die herunterfallen können, Personen, muss der Baum zurückgeschnitten, unter Umständen sogar gefällt werden. Der Grundstückseigentümer haftet für Schäden. Der Rechtsanwalt rät deshalb, einen Baumexperten zu Rate zu ziehen. Dieser überprüft mit einer so genannten Baumschau die Standsicherheit des Baumes und auch die Qualität der Äste. Übrigens: Der gefällte Baum ist weiterhin Eigentum des Grundstückbesitzers und darf behalten werden.
Empfiehlt der Experte den Baum zu fällen, braucht der Grundstückeigentümer ab einer bestimmten Größe des Baumes eine Baumfällgenehmigung. Es ist regional unterschiedlich geregelt, ab wann so eine Genehmigung notwendig ist. Auskunft bekommt man bei der unteren Naturschutzbehörde bzw. der Stadtverwaltung.
Wer darf den Baum fällen?
Auf dem eigenen Grundstück darf der Eigentümer selbst den Baum fällen. Allerdings rät Volkmar Kölzsch, bei größeren Bäumen einen Experten zu holen.
Beispiel: Baumfällgenehmigung in Gotha Hat der Baum in einer Höhe von einem Meter einen Stammumfang von 60 Zentimetern, ist eine Baumfällgenehmigung notwendig.
Ragt ein Baum mit seinen Ästen auf ein Nachbargrundstück, müssen Arbeiten mit dem Eigentümer abgestimmt werden.
Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 08. September 2022 | 08:30 Uhr