Was ist erlaubt? Obst, Kartoffeln und Feldfrüchte pflücken und sammeln
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17. September 2022, 08:30 Uhr
Das Pflücken und Auflesen von Obst, Kartoffeln und Feldfrüchen ist nicht erlaubt. Irgend jemandem gehört die Wiese, auf der der Obstbaum steht und das Feld, auf dem die Kartoffeln wachsen. Derjenige muss gefragt werden, bevor Früchte gelesen oder gepflückt werden dürfen. So ist die Rechtslage.
Früchte vom Straßenrand und von Streuobstwiesen ernten und mitnehmen
Wald, Felder, Wege - alles hat einen Besitzer oder einen Pächter - jemanden, der für das Grundstück verantwortlich ist. Zwar gehen viele Besitzer mit dem Aufsammeln von Streuobst gelassen um, die Rechtslage ist aber eindeutig, sagt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch. Nur mit der Zustimmung von Besitzer oder Pächter dürfen Äpfel, Birnen oder Nüsse gesammelt werden. Dies gilt auch für Felder und Wiesen!
Mundraub: Internetseite nennt Fundstellen und Bedingungen
Die Internetseite mundraub.org will Menschen mit Obstbäumen verbinden. Dafür informiert sie europaweit über Bäume und Sträucher, die nicht abgeerntet werden. Die Gründer haben jedoch Regeln aufgestellt: "Mundräuber" sollen sich bei den zuständigen Behörden erkundigen, ob die Obstbäume auf öffentlichem Grund stehen. Sie weisen darauf hin, dass die Bäume entlang einer Landstraße verpachtet sein können oder dass Obstwiesen in Privatbesitz sind. Eigentumsrechte sollen nicht verletzt werden, lautet die erste "Mundräuber-Regel". Denn Mundraub ist Diebstahl und damit eine Straftat.
Welche Regeln gibt es bei Mundraub zu beachten?
Ernten Sie nur Früchte, die sie kennen und die tatsächlich essbar sind. Vor allem bei Beeren und Kräutern ist die Verwechslungsgefahr groß. Beispielsweise werden Bärlauch und Maiglöckchen leicht verwechselt. Ernten Sie außerdem nur reife Früchte. Achten Sie an Straßen darauf, dass heruntergeschütteltes Obst nicht auf der Fahrbahn landet. Stellen Sie an Straßen außerdem sicher, dass sie den Verkehr nicht behindern.
Was ist Mundraub?
Zunächst wurde mit Mundraub juristisch die Entwendung von geringen Lebensmittelmengen für den baldigen Eigenverzehr bezeichnet. Ursprünglich wurde der Mundraub-Paragraph eingeführt, damit arme Menschen, die vor Hunger auf dem Markt mal Weintrauben oder beim Nachbarn einzelne Äpfel entwenden, nicht mit "echten" Dieben, die sich bereichern wollen, gleichgesetzt werden. Mundraub war also vom herkömmlichen Diebstahl zu unterscheiden - auch in der Bestrafung. Seit 1975 ist das anders: Der Mundraub-Paragraph wurde in diesem Jahr abgeschafft. Seitdem gibt es Mundraub als Straftat nicht mehr. Wer Obst und Gemüse klaut, hat einen ganz normalen Diebstahl begangen und muss sich dafür verantworten.
Stoppeln von Kartoffeln und Feldfrüchten
Das Ernten sowie das Stoppeln von Kartoffeln und anderen Feldfrüchten ist verboten. Allerdings gibt es manchmal Lesescheine bei den Agrargenossenschaften. Mit dieser Erlaubnis darf man nach der eigentlichen Ernte auf dem Feld nachlesen. Wie bei Obst gilt auch hier: Besitzer ausfindig machen und fragen!
Quellen: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch/Kai Gildhorn von mundraub.org. Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 28. September 2022 | 05:00 Uhr