Wasserverbrauch Ärger mit den Abwassergebühren im Kleingarten
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(Quelle: Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch)
17. September 2017, 08:30 Uhr
Viele Kleingärtner kennen das Problem: Mit den Abwassergebühren am Jahresende stimmt irgendwas nicht. Laut eigenem Zähler dürften die Kosten nicht so hoch sein, wie vom Kleingartenverein gefordert. Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch erklärt die Rechtslage.
Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch hat regelmäßig Fälle auf dem Tisch, bei denen Kleingärtner nicht einsehen, die vom Verein geforderte Wassergebühr zu bezahlen. Schließlich zeigt der Wasserzähler auf dem Grundstück genau an, wieviel Wasser verbraucht wurde.
Schuld sind Wasserverluste im Leitungssystem
Ursache für das Problem sind schlicht Wasserverluste in der Kleingartenanlage, erklärt Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch. Ein kleines Leck irgendwo im Wassersystem sorgt also dafür, dass es eine Differenz zwischen dem Ableseergebnis am Hauptzähler und der Summe der Ableseergebnisse an den Unterzählern kommt.
Kosten müssen bezahlt werden
Fest steht – diese Differenz muss bezahlt werden. Wie genau, muss auf einer Mitgliederversammlung des Kleingartenvereins beschlossen werden. Eine Möglichkeit ist, dass der Verein die Differenzkosten mit den Vereinsbeiträgen begleicht. Eine andere Möglichkeit ist die anteilige Kostenübernahme durch die einzelnen Gartenpächter. Auch hier entscheidet die Mitgliederversammlung nach welchem Umlagemodus abgerechnet wird. Es muss zum Beispiel genau festgelegt werden, ob pauschal pro Parzelle abgerechnet wird oder orientiert an der Größe des Einzelgartens. Eine Grundlage kann auch der Wasserverbrauch im einzelnen Garten sein.
Der Artikel garantiert keine verbindliche Rechtsauskunft.
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR Garten | 24. November 2019 | 08:30 Uhr