Covid-19 als Berufskrankheit Chemnitzer Forschende untersuchen Corona als Arbeitsunfall – und die Folgen
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28. Mai 2021, 09:13 Uhr
Das Homeoffice-Privileg gilt für viele Berufsgruppen nicht, einfach weil sich die Arbeit nicht in die eigenen vier Wände verlagern lässt. Einige sind zudem einem erhöhten Risiko ausgesetzt: Eine Corona-Infektion und Covid-19-Erkrankung kann dann ein Arbeitsunfall sein. Um die Rahmenbedingungen und die Behandlung der Langzeitfolgen zu verbessern, startet die TU Chemnitz jetzt eine Langzeitstudie mit über hundert Probandinnen und Probanden.
Soviel sollte nach mehr als einem Jahr Pandemie klar sein: Wer sich nicht an Abstandsregeln, Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen hält, tut alles dafür, sich und andere zu gefährden und das Risiko einer Covid-19-Erkrankungen zu erhöhen, da gibt es kaum etwas zu diskutieren. Komplizierter ist die Frage, wo die Eigenverantwortung aufhört und einfach die Umstände Schuld sind. Gerade beim Arbeitsschutz.
Beispiele gibt's zahlreiche: Medizinerinnen und Mediziner, Pflegefachkräfte, Laborantinnen und Laboranten – oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einzelhandel, gerade im Lebensmittelbereich. Auch unter Einhaltung der notwendigen Schutz- und Hygienemaßnahmen sind diese Berufsstände einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Nur eben weil sie diesen Beruf ausüben, zum Wohle aller.
Das wirft allerhand Fragen auf. Allen voran: Ist eine Covid-19-Erkrankungen für solche Berufsgruppen als Arbeitsunfall zu werten? Diese Frage wird vor allem interessant, wenn es um den Umgang mit Langzeitfolgen geht, bekannt als Long Covid. Bis Ende April wurden der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zufolge über 71.000 Berufserkrankungen im Zusammenhang mit Covid-19 anerkannt. Aktuell ist das vor allem bei Mitarbeitenden im medizinischen Bereich, in Laboren, der Gentechnik und Biotechnologie aber auch in Klär- oder Abwasseranlagen der Fall. Allerdings macht gerade Corona mit seinen sehr unterschiedlichen Verläufen und Symptomen eine Bewertung schwer. "Unklar ist bisher, welche Folgeerkrankungen und Langzeiteffekte Covid-19 auf die physische und psychische Gesundheit sowie Arbeitsfähigkeit bewirkt und ob krankheitsbedingte Einschränkungen dauerhaft sind", erklärt Katrin Müller vom Arbeitsbereich Psychologische Perspektiven der TU Chemnitz.
Langzeitstudie mit über hundert Proband/-innen
Eine Frage, der sich die Wissenschaftlerin mit ihrem Team und in Zusammenarbeit mit einer Klinik für Berufskrankheiten aus Bad Reichenhall annehmen möchte – finanziert von der DGUV, für die die Antworten besonders interessant sind. Das ganze Projekt läuft unter dem etwas sperrigen Titel Auswirkungen von COVID-19 als BK-Nr. 3101 oder anerkannter Arbeitsunfall auf die körperliche Belastbarkeit, psychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit – ein Beitrag zur Handlungssicherheit im Reha-Management. Also kurz: Wenn Covid-19 ein Arbeitsunfall ist, wie ist mit den Folgen umzugehen?
Das ganze klingt zwar eher nach Versicherungswirtschaft, aber in der Tat ist es vor allem eine wissenschaftliche Fragestellung. Im Rahmen einer Langzeitstudie stehen mindestens 115 Personen im Mittelpunkt, die berufsbedingt an Covid-19 erkrankt waren und an einem Heilverfahren teilnehmen. "Zu vier Messzeitpunkten werden mittels standardisierter Untersuchungsverfahren die langfristigen Auswirkungen von COVID-19 als Berufskrankheit oder anerkannter Arbeitsunfall auf die körperliche Belastbarkeit, psychische Gesundheit und Arbeitsfähigkeit erfasst", so Katrin Müller von der TU Chemnitz.
Reha nach Corona optimieren
Außerdem schaut sich das Team zum einen an, ob bei den Probandinnen und Probanden in Zusammenhang mit Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und beruflicher Tätigkeit unterschiedliche Auswirkungen nachweisbar sind. Zum anderen sollen auch mögliche Zusammenhänge zwischen Covid-19 und körperlicher sowie psychischer Funktionsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit besser verstanden werden. Auch eine spezielle Dokumentation des Heilverfahrens und seiner Besonderheiten soll durchgeführt werden. Die Reha soll also künftig auf Corona als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit hin optimiert werden.
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