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Sonnenliegen stehen 2022 auf der Terrasse eines Schwimmbads am Pool. 3 min
Audio: Die Urteile der Woche zum Nachhören. Bildrechte: picture alliance/dpa | Clara Margais

Urteile der Woche Keine Reisekostenerstattung bei Übelkeit im Hotel

15. Juni 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Kostenerstattung bei Reiseabbruch wegen Übelkeit und Erbrechen

Amtsgericht München (Az. 132 C 230/23)

Familie Palmenwind ist im Urlaub in Antalya. So richtig zufrieden sind die Palmenwinds aber nicht mit dem Resort. Im Pool schwimmt Erbrochenes eines Kindes. Das Buffet wirkt auf die Familie zum Teil gesundheitsbedenklich: Ei- und Fischgerichte stehen lange in der Wärme, das Fleisch wird zum Teil roh angeboten. Und tatsächlich hat die Familie nach einigen Tagen Aufenthalt mit Erbrechen und Übelkeit zu kämpfen. Die Palmenwinds brechen den Urlaub ab und klagen auf Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises plus Schadenersatz für die zusätzlich entstandenen Kosten. Der Veranstalter weist die Vorwürfe zurück und erklärt, die vorgebrachten Mängel seien geprüft und nicht bestätigt worden. Das Amtsgericht München entspricht dem und weist die Klage der Palmenwinds ab. Im Urteil heißt es:

"Neben behaupteter Hygienemängel der Einrichtungen und fehlender Unbedenklichkeit des Essens ist nicht auszuschließen, dass andere Ursachen für die Erkrankung in Betracht kommen. Ein Hotel verspricht keine aseptische Umgebung. Stattdessen realisiert sich hier ein allgemeines Lebensrisiko im Zusammentreffen mit anderen Menschen." 

Die Familie bekommt kein Geld zurück.


Weinautomat darf auf Privatgrundstück nicht betrieben werden

Verwaltungsgericht Koblenz (AZ. 3 K 972/23.KO)

Birgit Burgunder ist Hobbywinzerin. Auf ihrem Privatgrundstück steht ein Automat, an dem sich Kunden den Wein und Sekt des kleinen Weinguts einfach selbst nehmen können. Der Automat ist so aufgestellt, dass Spaziergänger ihn von der Straße aus erreichen können. Das schmeckt der Gemeinde gar nicht. Sie sieht die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes gefährdet und fordert Frau Burgunder auf, den Weinautomaten außer Betrieb zu nehmen. Die Winzerin ist damit nicht einverstanden und zieht vor Gericht. Ihre Klage hat jedoch keinen Erfolg. Denn auch das Verwaltungsgericht Koblenz beruft sich auf die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes:

"Alkoholische Getränke dürfen in der Öffentlichkeit nicht in Automaten angeboten werden. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Weinautomat in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt ist."

Die Winzerin muss ihre Getränke anderweitig anbieten.


Bußgeldbescheid verliert bei ungenauer Tatortbeschreibung nicht zwangsläufig die Gültigkeit

Amtsgericht Eilenburg (AZ: 8 OWi 501 Js 55734/23)

Michael Michelin ist Berufspendler und täglich auf der Autobahn 9 unterwegs. Am Schkeuditzer Kreuz wird er eines morgens in einer Baustelle geblitzt. Im Bußgeldbescheid steht, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerorts um 35 km/h überschritten. Der Autofahrer soll 250 Euro Bußgeld zahlen. Allerdings steht dort auch, er sei auf der Tangente München – Berlin unterwegs gewesen. Die gibt es an besagtem Autobahnkreuz gar nicht. Da der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist, geht Herr Michelin in Widerspruch. Damit kommt er aber nicht durch. So stellt das Amtsgericht Eilenburg fest:

"Ein Tatort muss in einem Bußgeldbescheid so genau sein, dass der Verkehrsverstoß eindeutig ist. Im vorliegenden Fall schließt die genaue Angabe des Tatzeitpunkts und des Fahrzeugs eine Verwechslung mit einer anderen Ordnungswidrigkeit aber aus."

Der Autofahrer muss das geforderte Bußgeld zahlen.

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Ein Knöllchen ist an einem Fahrzeug auf einem Parkplatz an dem Scheibenwischer angebracht. 5 min
Bildrechte: imago images/Daniel Schäfer

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Juni 2024 | 08:20 Uhr

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