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Eine Bronzestatue der römischen Göttin Justitia mit Waage und Richtschwert in der Hand 4 min
Justitia gilt als Symbol der Gerechtigkeit. Bildrechte: picture alliance / dpa | Arne Dedert

Urteile der Woche Kein Schmerzensgeld wegen Verletzung bei starkem Torschuss

13. Juli 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


"Wenige Gehminuten zum Strand" sind nicht mehr als fünf Minuten

Amtsgericht München (Az. 242 C 13523/23)

Cornelia Costa will mit ihrer neunjährigen Tochter Urlaub machen. Sie bucht eine Rundreise durch Thailand. Inbegriffen ist auch ein mehrtägiger Aufenthalt in einem Boutique-Hotel am Meer. Angepriesen wird es vom Reiseveranstalter mit den Worten "nur wenige Gehminuten vom Strand entfernt". Als Familie Costa im Hotel ankommt, wird ihr erklärt, der Strand sei nur mit dem Taxi erreichbar oder zu Fuß innerhalb von 25 Minuten. Tatsächlich sind es 1,3 Kilometer bis zur Küste. Die Urlauberin wendet sich vor Ort an eine Ansprechpartnerin des Reiseveranstalters und bucht auf eigene Kosten ein Ersatzhotel. Das Geld fordert Cornelia Costa nach der Reise gerichtlich ein. Es geht um 700 Euro für das Ersatzhotel plus gut 1.000 Euro Schadenersatz, weil wegen des Hotelwechsels ein kompletter Urlaubstag weggefallen ist. Das Amtsgericht München stimmt ihr in vollem Umfang zu: 

Das Hotel ist aufgrund seiner Entfernung zum Strand mangelhaft. Nach Überzeugung des Gerichts sind bei einer Luxusreise "wenige Gehminuten" eine Zeit, die bei normalem Gehtempo regelmäßig fünf Minuten nicht überschreitet.

Die Urlauber bekommen also vom Reiseveranstalter 1.700 Euro zurück.


Sonnenallergie: Krankenkasse übernimmt keine Kosten für Schutzmittel

Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (AZ: L 16 KR 14/22)

Für Branka Brandner ist der Sommer 2018 alles andere als heiter. Wenn sie in der Sonne war, hat die junge Frau regelmäßig schwere Entzündungen auf der Haut. Das geht soweit, dass sie im Krankenhaus behandelt werden muss. Dort stellt ein Facharzt eine schwere Sonnenallergie fest und empfiehlt ihr spezielle Schutzkleidung und Sonnencreme. Frau Brandner beantragt dafür bei ihrer Krankenkasse Unterstützung mit der Begründung, hier lege eine medizinische Notwendigkeit vor. Die Krankenkasse lehnt das ab. Auch Klagen bleiben erfolglos. So heißt es am Landessozialgericht in Celle.

UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel müssen nicht von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert werden. Sie sind Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens und im Handel frei erhältlich. Ausgenommen hiervon sind lediglich Gegenstände, die speziell für Kranke oder Behinderte entwickelt wurden. 

Frau Brandner muss die Kosten für den Sonnenschutz selbst tragen.


Kein Schmerzensgeld wegen Verletzung bei starkem Torschuss

Landgericht Köln (Az. 14 O 295/22)

Fußballspiel auf einem Bolzplatz
"Mit starken Schüssen muss ein Hobbyfußballer, der sich als Torwart einbringt, rechnen" Bildrechte: picture-alliance/ZB/Oliver Killig

Kalle Kasten ist Torwart einer Hobby-Fußballmannschaft. Gemeinsam mit seinen Kollegen kickt er einmal in der Woche nach getaner Arbeit auf einem Kleinfeld in Köln. Während des Aufwärmtrainings droht einer seiner Mitspieler, ihn mit einem so wörtlich "superstarken Schuss ins Tor zu befördern". Und so kommt es dann auch. Aus kurzer Distanz und mit voller Wucht wird Kalle Kasten von einem Ball des Mitspielers an der Schulter getroffen und dabei verletzt. Trotz mehrfacher Arztbesuche, Physiotherapie und OP bleiben die Beschwerden. Der Hobby-Torwart klagt deshalb gegen den Kollegen und verlangt 12.500 Euro Schmerzensgeld wegen Körperverletzung. Das Landgericht Köln sieht das nicht:

Selbst wenn man eine Verletzung des Torwarts durch den Schuss des Feldspielers annimmt, ist diese durch ein sozialübliches Verhalten in einer sportlichen Auseinandersetzung verursacht worden. Mit starken Schüssen muss ein Hobbyfußballer, der sich als Torwart einbringt, rechnen – und das auch schon beim Aufwärmen.

Kalle Kasten geht also leer aus.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 13. Juli 2024 | 08:35 Uhr

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