Neuwagen und Gebrauchtwagen stehen bei einem Autohändler nebeneinander 3 min
Die Urteile der Woche haben wir auch im Audio für Sie zusammengefasst. Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Urteile der Woche Polizist darf nebenher keinen Autohandel betreiben

03. August 2024, 05:00 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Polizist darf nebenher keinen Autohandel betreiben

Verwaltungsgericht Trier (AZ: 4 K 732/24.TR)

Rico Rielke ist Beamter der Bundespolizei. Nebenher betreibt er einen privaten Autohandel. Diese zweite Arbeit verlegt er nachweislich zwischen 2011 und 2017 immer wieder in seine Dienstzeit als Polizist. Zur Geschäftsanbahnung nutzt er seine berufliche Stellung aus und verwendet auch seine dienstlichen Telefonnummern. In der fraglichen Zeit erlangt er so jährlich mehrere hunderttausend Euro an Umsätzen – in der Spitze sogar bis zu zwei Millionen.

Den Fall musste das Verwaltungsgericht Trier entscheiden: "Dem Ansehen der öffentlichen Verwaltung ist es abträglich, wenn ein Beamter sich durch den Zweitberuf ein zusätzliches wirtschaftliches Standbein aufbaut. Dies gilt unabhängig, ob dies gewinnbringend war oder nicht. Allein die erzielten Umsätze sind dabei ausreichend. Es liegt ein schweres Dienstvergehen vor, weil die Nebentätigkeit weder formell genehmigt noch überhaupt genehmigungsfähig war."

Der Polizist wird hier also aus dem Dienst entfernt.


Facharzt klagt erfolglos gegen negative Online-Bewertung

Landgericht Koblenz (AZ.: 3 O 46/23)

Burkhard Burmeister ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Ein Patient beschwert sich nach einem Termin in der Arztpraxis. Der Arzt habe kein Interesse an seinen Beschwerden gehabt. Ein MRT habe er zwar für notwendig befunden, allerdings ohne die beim Patienten vorhandene Klaustrophobie zu berücksichtigen. Diese Bewertung stellt er auf ein medizinisches Online-Portal.

Der Arzt klagt dagegen und fordert, die schlechte Bewertung zu entfernen. Er gibt an, die Ausführungen verstießen gegen sein Persönlichkeitsrecht. Ist das tatsächlich so?

Nein, sagte man am Landgericht Koblenz: "Grundsätzlich kann eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arztes vorliegen, wenn der in der Bewertung enthaltene Sachverhalt falsch war und dem Werturteil jegliche Tatsachengrundlage fehlt. Allerdings hat der Betreiber des Onlineportals vom Verfasser der negativen Bewertung eine Stellungnahme eingeholt und diese an den Kläger weitergeleitet. Der Arzt konnte im Verfahren nicht deutlich machen, dass die geäußerten Tatsachen nicht der Wahrheit entsprachen."

Vorerst bleibt die umstrittene Bewertung also online.


Kein Schadensersatz für Mieter wegen Maklerbildern

Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 300/23)

Sahra und Sandro Sandicke haben eine Doppelhaushälfte gemietet, die verkauft werden soll. Für sein Online-Exposé braucht der Makler nun Fotos vom Hausinneren. Zu einem abgesprochenen Termin lässt das Paar den Fotografen ins Haus, damit die Bilder gemacht werden können. Diese werden im Netz veröffentlicht.

In den Tagen danach wird das Ehepaar immer wieder daraufhin angesprochen. Denn zu sehen ist auch die derzeitige Einrichtung der Wohnung. Damit fühlt sich das Paar unwohl und will, dass die Bilder wieder aus dem Netz verschwinden. Sie hätten der Veröffentlichung ja niemals zugestimmt, lautet die Begründung. Und man verlangt Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Am Landgericht Frankenthal war man nicht auf ihrer Seite: "Wenn der Makler Fotos einer Immobilie für sein Exposé nutzen möchte, braucht er dafür grundsätzlich die Einwilligung der Hausbewohner. Im vorliegenden Fall hat das Paar den Fotografen aber selbst ins Haus gelassen. Damit hat es stillschweigend in die Verwendung der Bilder eingewilligt. Eine ausdrückliche Einwilligung ist dann nicht mehr erforderlich."

Schadenersatz wird hier also nicht gezahlt.

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Für schöne Erinnerungen an den Hochzeitstag lassen die meisten Brautpaare Fotos machen. Doch dafür haben die Fotografen nur den einen Hochzeitstag. Müssen sie Schmerzensgeld zahlen, wenn das Brauptaar von ihrer Arbeit enttäuscht ist? Bildrechte: IMAGO/YAY Images

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 03. August 2024 | 08:20 Uhr

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