Ein Polizist lehnt an einer Laterne.
Ein Polizist, der Lebensmittel von einer Unfallstelle mitgenommen hat, kann einen Gerichtsurteil zufolge aus dem Dienst entfernt werden. (Symbolbild) Bildrechte: IMAGO / biky

Urteile der Woche Polizist kann wegen Käse-Diebstahls aus Dienst entfernt werden

06. Juli 2024, 08:36 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Polizist kann wegen Cheddar-Diebstahls aus Dienst entfernt werden

Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ.: 3 A 10264/24.OVG)

Wiegald Wiesmann wird als diensthabender Polizist zu einem Verkehrsunfall gerufen. Ein mit Cheddar-Käse beladener Lkw ist umgekippt, der Transportcontainer aufgebrochen und der Käse verteilt sich auf der Straße. Herr Wiesmann hat den Auftrag, die Gefahrenstelle abzusichern. Mit seinem Polizei-Kleinbus läd er dabei mehrere unbeschädigte Käsepakete in das Auto – mit einen Gesamtwert von 554 Euro.

Vorschriftswidrig bringt er sie auf die Dienststelle. Nun wird er wegen Diebstahls aus dem Dienst entfernt. Doch er wehrt sich vor Gericht: Der Käse sei wegen der unterbrochenen Kühlkette praktisch nichts mehr wert gewesen. Er habe ihn nur vor der sicheren Vernichtung retten wollen, selbst essen wollte er den Käse jedenfalls nicht.

Doch das sei nicht entscheidend, entschied man am Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz. "Die Allgemeinheit und auch der Dienstherr können kein Verständnis für einen Beamten aufbringen, der während des Dienstes in Polizeiuniform einen Diebstahl begeht. Mit seinem Verhalten hat er dem Ansehen der Polizei in hohem Maße geschadet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Käse wegen der unterbrochenen Kühlkette nur noch einen geringen Wert hatte."

Herr Wiesmann wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt.


Ansprüche wegen Flugverspätung verjähren auch bei Pauschalreise erst nach drei Jahren

Bundesgerichtshof (Az. X ZR 62/23)

Es ist Reisezeit: Wenn es bei einer Pauschalreise Probleme gibt, dann sollte man den Veranstalter sofort darüber informieren. Danach aber hat man Zeit: Die Schadenersatzansprüche wegen Reisemängeln sind erst nach zwei Jahren verjährt.

Doch was ist dann? Familie Palmenwind ist mit Air Cairo nach Scharm el-Scheich geflogen. Der Flug war Teil einer Pauschalreise – landete aber mit mehr als dreieinhalbstündiger Verspätung in Ägypten. Nun fordert das Paar 800 Euro Ausgleichszahlung. Inzwischen sind fast drei Jahre vergangen.

Gilt auch hier die zweijährige Verjährungsfrist? Nein, sagte der Bundesgerichtshof. "Ausgleichsansprüche nach der europäischen Fluggastrechteverordnung fallen nicht unter die zweijährige Verjährungsfrist. Das gilt auch, wenn der Flug Teil einer Pauschalreise war. Dass bei einer Pauschalreise im Einzelfall die ausführende Airline auch der Reiseveranstalter ist, ändert nichts an den unterschiedlichen Verjährungsfristen."

Für die Flugverspätung gilt also die dreijährige Verjährungsfrist – egal, ob mit Pauschalreise oder ohne.


Hitlergruß ist auch mit dem linkem Arm strafbar

Oberlandesgericht Hamm (Az: 4 ORs 71/23)

Dass der Hitlergruß zumindest in Deutschland verboten ist, dürfte allgemein bekannt sein. Im vorliegenden Fall beruft sich der Grüßende aber darauf, dass die dies nur für den rechten Arm gilt. Beim G7-Treffen in Münster will er das linke Spektrum provozieren: Er hält mit der rechten Hand die schwarz-weiß-rote Reichsflagge und zeigt mit dem linken Arm zweimal den Hitlergruß.

Das gibt er vor Gericht zu, meint aber, sein Verhalten sei nicht strafbar. Doch er irrt sich, sagt das Oberlandesgericht Hamm. "Kennzeichen wie der Hitlergruß sollen grundsätzlich aus dem Bild des öffentlichen Lebens in Deutschland verbannt werden. Sie sind kein hinzunehmendes Mittel der politischen Auseinandersetzung. Der Angeklagte kann sich also nicht darauf berufen, nur den linken Arm benutzt zu haben. Auch auf die dabei verfolgte Absicht kommt es nicht an. Die Vorschrift soll vielmehr verhindern, dass sich die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungsfeindlicher Organisationen wieder einbürgert."

Der Hitlergruß bleibt verboten, ob nun mit dem rechten oder mit dem linken Arm.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 06. Juli 2024 | 08:24 Uhr

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