Urteile der Woche Arbeitgeberin darf Rot als Farbe für Schutzhosen vorschreiben
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04. Januar 2025, 08:29 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Arbeitgeberin darf Rot als Farbe für Schutzhosen vorschreiben
Landesarbeitsgericht Düsseldorf (AZ: 3 SLa 224/24)
Marko Markenstein ist seit 2014 in der Produktion eines Industrieunternehmens beschäftigt. Dort wird ihm für die Montage und Logistik eine funktionale Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören auch rote Schutzhosen, die Herr Markenstein allerdings nur ungern trägt. Trotz mehrerer Abmahnungen will er sich ab November 2023 nicht mehr an die vorgeschriebenen Hosen halten. Ab sofort trägt er schwarz statt rot. Daraufhin kündigt ihm der Arbeitgeber fristgerecht.
Ist das wegen einer solchen Bagatelle zulässig? Ja, sagte man am Landesarbeitsgericht Düsseldorf: "Das Unternehmen darf das Tragen roter Arbeitshosen anweisen. Maßgebliche Gründe sind hier die Förderung der Arbeitssicherheit – insbesondere durch die Sichtbarkeit der Mitarbeiter in den Produktionsbereichen mit Gabelstaplerverkehr. Auch die Wahrung der Corporate Identity – also dem Selbstbild des Unternehmens – kommt als Grund in Frage. Ein ästhetischer Konflikt ist auch deshalb wenig glaubhaft, weil der Kläger die roten Hosen bereits über Jahre geduldet hat."
Die Kündigung war hier also zulässig.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Baurechtliche Zulässigkeit muss vor Beschluss über Einbau eines Treppenlifts geklärt sein
Landgericht Frankfurt/Main (AZ 2-13 S 575/23)
Familie Wiesenbach möchte für eines ihrer Familienmitglieder einen Treppenlift ins Haus einbauen lassen. Betroffene haben natürlich Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung, wenn diese nicht mehr ohne eine solche Hilfe erreicht werden kann. Das gilt durchaus auch, wenn es sich beim Haus wie hier um Gemeinschaftseigentum handelt. Notwendig ist allerdings die Zustimmung der anderen Miteigentümer. Eine Miteigentümerin geht aber gegen den geplanten Einbau vor: Der Treppenlift entspreche nicht den Vorschriften des Bauordnungsrechts, argumentiert sie. Die Treppe habe nach dessen Einbau nicht mehr die notwendige Mindestbreite.
Das Landgericht Frankfurt am Main musste entscheiden: "Vor dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft zum Einbau eines Treppenlifts muss zwingend die baurechtliche Zulässigkeit geklärt werden. Da das hier nicht erfolgte, muss die Entscheidung im Nachhinein für ungültig erklärt werden. Der Genehmigungsprozess kann aber erneut gestartet werden, wenn die notwendigen baulichen Voraussetzungen für den Einbau erfüllt sind."
Der Einbau des Treppenlifts verzögert sich also noch.
Streit um Unterhalt: Prozesskosten nicht absetzbar
Finanzgericht Münster (AZ: 1 K 494/18 E)
Sieglinde Siegbach hatte viel Streit bei ihrer Scheidung um den nachehelichen Unterhalt. Um ihr Recht zu erhalten, musste sie etwa fünftausend Euro zahlen, unter anderem für ihren Anwalt. Diese Prozesskosten macht sie nun in ihrer Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt allerdings ist nicht einverstanden. Schließlich sei sie erwerbsfähig und sie verfüge auch über mehrere Mietobjekte, die ihr zur Existenzsicherung dienten. Frau Siegbach aber argumentiert, die Mietobjekte seien lediglich ihre Altersvorsorge.
Am Finanzgericht Münster war man anderer Ansicht: "Prozesskosten gelten nicht als außergewöhnliche Belastung. Sie sind nur dann abziehbar, wenn ohne sie die Existenzgrundlage oder lebensnotwendige Bedürfnisse gefährdet wären. Das ist hier aber nicht der Fall. Die Arbeitskraft der Klägerin ermöglicht es ihr, durch Berufsausbildung, Studium und Erfahrung eine angemessene Anstellung zu finden. Ihre Mietobjekte zählen außerdem als Kapitalanlagen zur Existenzsicherung, unabhängig von deren Zweck als Altersvorsorge."
Die Prozesskosten können in der Steuererklärung nicht als außergewöhnliche Belastung auftauchen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 04. Januar 2025 | 08:21 Uhr