Neu ab Juni Kabelfernsehen, Zahlungen per Handy, Bahncard – Darauf sollten Sie achten
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04. Juni 2024, 10:34 Uhr
Der Kabel-TV-Empfang ist nicht mehr Vermietersache. Die Bahncard im Plastikformat geht in Rente. Für Handy-zu-Handy-Zahlungen kommt ein europäisches Bezahlsystem. Mehr dazu und weitere Neuerungen im Juni gibt es hier.
Inhalt des Artikels:
- Public Viewing: Ausnahmeregelung zur Fußball-EM 2024
- Kabel-TV nicht mehr Nebenkosten-Bestandteil
- Neue Möglichkeit für Handy-zu-Handy-Zahlungen durch EPI
- Pflegende Angehörige: Entlastungsbetrag von 2023 noch ausschöpfen
- König Charles jetzt auch auf Geldscheinen
- Mehr Fachkräfte durch Zuwanderung gewinnen
- Einbürgerungen schneller möglich
- Bahncard: Aus für Plastik-Format
Public Viewing: Ausnahmeregelung zur Fußball-EM 2024
Fußballfans können die Spiele der EM 2024 auch nach 22 Uhr beim Public Viewing verfolgen. Damit die Spiele auf Großleinwänden im Freien gezeigt werden können, sollen die Kommunen die Lärmschutzregeln befristet lockern können, wie das auch schon bei früheren EM und WM der Fall war.
"Die kommunalen Behörden entscheiden im Einzelfall, ob eine Ausnahme vorliegt. Hierbei geht es jeweils um die Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Fernsehübertragung und dem Schutz betroffener Anwohnerinnen und Anwohner", erklärt die Bundesregierung auf ihrer Homepage. Die Städte machen laut einer Umfrage der Presseagentur dpa unterschiedlich Gebrauch davon. Mitgefiebert werden kann dann auch gemeinsam in Bars, die die Spiele zeigen. Die diesjährige EM findet in Deutschland statt. Anstoß ist 14. Juni, das Finale ist am 14. Juli.
Kabel-TV nicht mehr Nebenkosten-Bestandteil
Bei mehr als zehn Millionen Mietern sind die Gebühren für ihren TV-Kabelanschluss in den Nebenkosten enthalten, weil der Vermieter diese so umlegen darf. Dies ist laut Gesetz nur noch bis zum 30. Juni 2024 möglich. Dann entfällt damit das sogenannte "Nebenkostenprivileg".
Mit der bisherigen Regelung war es keine Seltenheit, dass Mieter für den Kabelanschluss anteilig mitbezahlen mussten, obwohl sie ihn gar nicht genutzt haben. Das wird jetzt abgeschafft. Nun können alle frei wählen, ob und wie sie TV-Angebote empfangen wollen, egal ob via Kabel, Satellit, DVB-T2, Internetfernsehen oder über andere Möglichkeiten. Wer jetzt selber einen Vetrag abschließen muss, sollte das im Juni machen, um nahtlos Fernsehen schauen zu können.
Neue Möglichkeit für Handy-zu-Handy-Zahlungen durch EPI
Ab Ende Juni sollen Handy-zu-Handy-Zahlungen auch durch das europaweite Bezahlsystem "Wero" möglich sein. Die Paypal-Konkurrenz ist ein Angebot der Bankeninitiative "European Payments Initiative" (EPI), einem Zusammenschluss von derzeit 16 europäischen Banken und Zahlungsdienstleistern. Dazu zählen laut Nachrichtenagentur dpa in Deutschland die Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken und die Deutsche Bank. "Wero" solle den Kunden ein Konkurrenzangebot "zu mächtigen US-Konzernen wie Paypal" zur Verfügung stehen.
Pflegende Angehörige: Entlastungsbetrag von 2023 noch ausschöpfen
Pflegebedürftige, die ihren Entlastungsbetrag aus dem Vorjahr noch nicht vollständig abgerufen haben, können dies noch bis 30. Juni tun. Für alle Pflegegrade liegt der Entlastungsbetrag bei 125 Euro pro Monat. Er soll eine finanzielle Unterstützung für kostenpflichtige Pflegeleistungen im häuslichen Bereich sein, die pflegende Angehörige entlasten. Gelder werden gegen Vorlage von Rechnungen ausgezahlt, etwa für Kurzzeit- und ambulante Pflege oder Betreuungsangebote. Informationen über das Guthaben aus den jeweiligen Jahren können bei der Pflegekasse erfragt werden.
König Charles jetzt auch auf Geldscheinen
Ab dem 5. Juni wird es in Großbritannien auch Geldscheine geben, auf denen König Charles der III. abgebildet ist. Zu sehen sein wird er künftig auf Fünf-, Zehn-, 20- und 50-Pfund-Scheinen, deren bestehende Motive im Hintergrund sonst nicht verändert werden. Scheine mit dem Porträt der verstorbenen Queen Elizabeth II. behalten ihre Gültigkeit, erklärt die "Bank of England" auf ihrer Homepage. 50-Pence-Münzen mit König Charles der III. sind bereits seit Dezember 2022 im Umlauf.
Mehr Fachkräfte durch Zuwanderung gewinnen
Das im November 2023 in Kraft getretetene "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" soll bürokratische Hürden abbauen und somit mehr ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichen. Ein nächster Schritt ist nun im Juni die Einführung einer Chancenkarte für Personen aus Nicht-EU-Staaten, welche die Einreise nach Deutschland zur Jobsuche ermöglicht.
Die Chancenkarte basiert auf einem Punktesystem. Zu den Kriterien gehören "Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und Potenzial der Lebens- oder Ehepartnerinnen oder -partner", erklärt die Bundesregierung. Wer die Chancenkarte bekommt, erhält damit eine einjährige Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Arbeitsangebot vorliegt. Voraussetzung: Der Lebensunterhalt muss gesichert sein.
Einbürgerungen schneller möglich
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes zum 27. Juni ist es schneller möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben. Statt wie bisher nach acht Jahren ist eine Einbürgerung dann bereits nach fünf Jahren möglich, bei "besonderen Integrationsleistungen" – wie sehr gute Sprachkenntnisse, ein Ehrenamt oder herausragende Leistungen in Schule oder Beruf – sogar nach drei Jahren. Pflicht ist ein Bekenntnis zur im deutschen Grundgesetz verankerten freiheitlich-demokratischen Grundordnung. "Das Wertegerüst des Grundgesetzes ist unser Maßstab. Außerdem muss jeder seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, um den deutschen Pass bekommen zu können", betont Bundesinnenministerin Nanncy Faeser.
Niemand muss mehr seine alte Staatsbürgerschaft ablegen, um die deutsche zu erhalten. Die Mehrstaatigkeit ist nun generell erlaubt. "Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verlorengeht", erklärt das Bundesinnenministerium auf seiner Homepage.
Bahncard: Aus für Plastik-Format
Die Bahncard 25 und 50 wird es ab 9. Juni nur noch in digitaler Form zum Abrufen per Smartphone geben. "Zur Nutzung der Bahncard benötigen Sie ein Kundenkonto sowie die App DB Navigator", erklärt die Deutsche Bahn zur künftigen Nutzung auf ihrer Homepage. Die Plastik-Variante ist dann Geschichte. Wer kein Smartphone besitzt, kann aber ein im Kundenkonto hinterlegtes Ersatzdokument mit QR-Code ausdrucken. Bie Bahncard 100 soll es jedoch auch weiterhin im Plastik-Format geben. Laut Deutscher Bahn nutzen bereits 60 Prozent der Bahncard-Besitzer die Angebote digital.
MDR (cbr)
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 31. Mai 2024 | 17:45 Uhr