Neu ab März Heizkosten, Steuererklärung, Zeitumstellung
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06. März 2024, 18:03 Uhr
Die reduzierte Mehrwertsteuer bei Gasheizungen und auf Fernwärme endet. In der Steuererklärung kann eine höhere Umzugspauschale geltend gemacht werden. Die Uhr wird vorgestellt. Neues gibt es im März auch bei Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern und für alle, die dieses Jahr ihren 18. Geburtstag feiern.
Inhalt des Artikels:
- Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Bundesbesoldung wird angehoben
- Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder
- Organspende-Register kommt
- Einheitliches SV-Meldeportal für Arbeitgeber
- Steuererklärung: Umzugspauschale wird angehoben
- Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
- Kulturpass zum 18. Geburtstag: Geschenk mit 100-Euro-Budget
- Ausländische Fachkräfte leichter in den Arbeitsmarkt integrieren
- Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
- Agrardiesel: Beginn vom Ende der Steuerbegünstigung?
Mehr Geld für Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Tarifbeschäftigte von Bund und Kommunen bekommen ab März mehr Geld. Alle Tabellenentgelte werden um einen Sockelbetrag von 200 Euro erhöht. Auf den Gesamtbetrag kommen dann noch einmal 5,5 Prozent obendrauf. "Die Erhöhung soll in jedem Fall 340 Euro betragen", erklärt das Bundesinnenministerium. Laut Bundesinnenministerin Nancy Faeser kommt der Abschluss mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen zugute.
Bundesbesoldung wird angehoben
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst, das zum 1. März wirksam wird, wird auch für Beamte des Bundes übernommen. Die Grundgehälter in allen Besoldungsgruppen steigen um einen Sockelbeitrag von 200 Euro. Darauf gibt es noch einmal 5,3 Prozent, statt der 5,5 Prozent, die die Tarifbeschäftigten im öffenlichen Dienst bekommen. Der Grund ist laut Pressemitteilung des Deutschen Bundestages ein "Abzug zugunsten der Versorgungsrücklage in Höhe von 0,2 Prozentpunkten". Tarifliche Zulagen werden um 11,5 Prozent angehoben.
Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme steigt wieder
Ab Oktober 2022 galt eine reduzierte Mehrwertsteuer auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz für Privathaushalte und auch auf Fernwärme. Sie wurde von zuvor 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent gesenkt. Die Entlastungs-Maßnahme ist laut Gesetz jedoch befristet bis zum 31. März 2024.
Organspende-Register kommt
Organspenden werden dringend gebraucht. Um so wichtiger ist es, auf einen Blick schnell zu sehen, wer sich dafür entschieden hat, als Organspender infrage zu kommen. Deswegen geht am 18. März das Organspende-Register online an den Start. Das dafür zuständige Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erklärt dazu: "Dies ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem die Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende festgehalten werden kann." Einträge dort können auf freiwilliger Basis gemacht werden und sie sind kostenlos. Die im Register hinterlegte Entscheidung kann auch geändert oder ganz zurückgenommen werden. Wer das Register nicht nutzen möchte, aber dennoch sich als Organspender benennen will, kann das weiter im Organspendeausweis tun.
Einheitliches SV-Meldeportal für Arbeitgeber
Arbeitgeber und Selbstständige sollen für Meldungen an die Sozialversicherungsträger bereits seit Beginn des Jahres 2024 nur noch das im Oktober 2023 gestartete "SV-Meldeportal" nutzen. Übergangsweise stand noch das alte Portal sv.net zur Verfügung. Ende Februar wird es endgültig abgeschaltet.
Steuererklärung: Umzugspauschale wird angehoben
Wer umzieht, weil ein neuer Job es erforderlich macht, kann dies steuerlich geltend machen. Ab 1. März beträgt die Umzugskostenpauschale für Alleinstehende 964 Euro (zuvor: 886 Euro). Wechseln zeitgleich auch der Ehe- oder Lebenspartner und/oder Kinder den Wohnort "in häuslicher Gemeinschaft", können jeweils weitere 643 Euro (zuvor: 590 Euro) veranschlagt werden. Die Pauschale gibt es auch, wenn sich der Arbeitsweg beim bestehenden Job durch den Umzug um eine Stunde oder mehr verkürzt.
Liegen mehrere Tage zwischen Auszug und Einzug in die neue Wohnung, lohnt es sich, das Beladen des Umzugsautos genau zu planen: "Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts", so das Bundesfinanzministerium.
Neue Versicherungskennzeichen bei Kleinkrafträdern
Kleinkrafträder müssen ab 1. März mit dem für das neue Versicherungsjahr gültigen blauen Kennzeichen ausgestattet sein. Wer es bisher verpasst hat, dies zu bestellen, sollte schnell handeln: Das Versicherungskennzeichen gilt als Nachweis für eine bestehende Haftpflicht-Police und sollte daher rechtzeitig das zuvor schwarze Schild ersetzen. Denn sonst macht man sich strafbar und riskiert eine Ordnungsstrafe.
Dies gilt gleichermaßen für Kleinkrafträder (wie Mofas, Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern oder bis zu einer Motorleistung von vier Kilowatt), motorisierte Rollstühle, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (wie Quads bis 45 km/h) und Elektrokleinstfahrzeuge (wie Segways und E-Tretroller). Für letztere wurde aufgrund der Größe generell eine kleinere Version der Versicherungsplakette zum Aufkleben eingeführt.
Kulturpass zum 18. Geburtstag: Geschenk mit 100-Euro-Budget
Alle, die dieses Jahr ihren 18. Geburtstag feiern, bekommen als Geschenk von der Bundesregierung einen Kulturpass mit einem Wert von 100 Euro. Wer ihn haben will, muss sich dafür auf der Kulturpass-Webseite per Online-Ausweis-Verfahren registrieren.
Das Guthaben wird nicht ausgezahlt, sondern kann für verschiedene Dinge eingelöst werden. Dazu zählen Konzerte, Kinobesuche, aber auch Bücher und Schallplatten. Mit dem Kulturpass kann man aus den Angeboten wählen, die von Kulturschaffenden dafür zur Verfügung gestellt werden. Ab 1. März ist die Registrierung für den Kulturpass möglich – ab dem 18. Geburtstag.
Achtung: Für den Jahrgang 2005 wurde 2023 der Kulturpass erstmalig eingeführt. Hier gab es noch 200 Euro. Wer sich bis 31.12.2023 freischalten lassen hatte, kann diese ebenfalls noch bis 31.12.2024 abrufen.
Ausländische Fachkräfte leichter in den Arbeitsmarkt integrieren
Das "Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung" soll bürokratische Hürden abbauen und mehr ausländischen Fachkräften den Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland ermöglichen. Ab März 2024 soll es ausländischen Fachkräften mit Berufserfahrung möglich sein, einzureisen und während des Aufenthaltes an einer Weiterqualifizierung teilzunehmen, mit der dann innerhalb von drei Jahren eine berufliche Anerkennung erfolgen kann.
Fachkräfte aus dem Ausland mit zwei Jahren berufspraktischer Erfahrung und im Ausbildungsland anerkanntem Berufs- oder Hochschulabschluss sollen laut Bundesbildungsminsiterium Beschäftigungen nun auch "in allen nicht reglementierten Berufen" tätig werden können. "Reglementierte Berufe sind Berufe, bei denen die Tätigkeiten rechtlich geschützt sind. Für diese Berufe sind neben einer bestimmten Berufsqualifikation häufig weitere Voraussetzungen für die Berufszulassung notwendig", so das Ministerium. Keinen Abschluss benötigen weiterhin IT-Spezialisten. Ob ein Beruf in Deutschland reglementiert ist oder nicht, kann mit dem Profi-Filter der Bundesregierung getestet werden.
Am 18. November 2023 waren bereits erste Maßnahmen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft getreten: Für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit Hochschulabschluss gelten seither geringere Verdienstgrenzen für die "Blaue Karte", welche Grundlage ist, um einen Job in Deutschland anzunehmen. Zudem wurde die Liste der Berufe erweitert, für die eine Blaue Karte überhaupt vergeben wird. IT-Spezialisten mit entsprechender Praxiserfahrung im Job können diese auch ohne Berufsabschluss bekommen. Qualifikationen aus dem Ausland sollen leichter anerkannt werden.
Zeitumstellung: Es wird wieder an der Uhr gedreht
In der Nacht vom 30. auf den 31. März endet die "normale" Mitteleuropäische Zeit (MEZ), auch Winterzeit genannt. Am Sonntag 2 Uhr am Morgen werden dann die Uhren wieder eine Stunde vorgestellt – diese Nacht ist dann eine Stunde kürzer. Das Ende der Zeitumstellung wurde in der Vergangenheit immer wieder diskutiert – ist aber weiter nicht in Sicht.
Vor allem die Umstellung auf die Sommerzeit führt zu Phänomenen, die einem Jetlag ähneln. Der menschliche Körper muss sich an die Veränderungen im Schlaf-Wach-Rhythmus erst gewöhnen. Schon die eine Stunde Zeitumstellung reicht aus, um die "innere Uhr" der meisten Menschen aus dem Takt zu bringen. Denn unser Zeitgefühl ist mehr als nur Einbildung: Es sitzt im Gehirn und besteht aus zwei stecknadelkopfgroßen Ansammlungen von Nervenzellen. Diese Zellen überwachen, wie viel Licht auf die Augen trifft und passen Körpertemperatur, Hormonausschüttung und Stoffwechselgeschwindigkeit daran an. Nach der Zeitumstellung benötigt die "innere Uhr", die vom Hormonhaushalt gesteuert wird, ein bis zwei Tage, um sich auf den neuen Rhythmus umzustellen.
Agrardiesel: Beginn vom Ende der Steuerbegünstigung?
Um Löcher im Bundeshaushalt zu stopfen, gibt es auch Pläne, die Steuerbegünstigungen bei Dieselkraftstoff für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, auch als "Agrardiesel" bekannt, schrittweise abzuschaffen. Die Idee: Den Entlastungssatz 2024 um 40 Prozent abzusenken, 2025 und 2026 jeweils noch einmal um 30 Prozent. Der Bundestag hat das Vorhaben im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes gebilligt. Der Bundesrat muss allerdings noch zustimmen. Das nächste Mal kommt dieser am 22. März zusammen.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | MDR AKTUELL | 29. Februar 2024 | 17:45 Uhr