Aggression im Straßenverkehr Stress beim Autofahren: So teuer kann eine Beleidigung werden
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30. Juli 2024, 17:46 Uhr
Im Straßenverkehr kommt es oft zu brenzligen Situationen. Wenn zwei Autofahrer aneinander geraten, fällt auch schnell mal das ein oder andere Schimpfwort oder es wird eine beleidigende Geste gezeigt. Wir erklären, welche Beschimpfungen unter Strafe stehen und wie hoch die Bußgelder ausfallen können.
Wenn einem die letzte Parklücke weggeschnappt wird, sich ein anderes Auto gerade so noch mit in die Schlange an der Ampel drängelt oder das Reißverschlussprinzip missachtet wird: Gründe, um sich im Straßenverkehr über andere Personen aufzuregen, gibt es viele. Dem ein oder anderen rutscht in einer solchen Situation dann auch gerne schnell mal ein Schimpfwort über die Lippen. Manchmal wird auch eine beleidigende Geste gezeigt, wie zum Beispiel der erhobene Mittelfinger. Solche emotionalen Reaktionen können allerdings schnell sehr teuer werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Wichtig zu wissen: Wer im Straßenverkehr andere beleidigt, begeht eine Straftat. So ist in Paragraph 185 des Strafgesetzbuches geregelt, dass eine Beleidigung mit einer Geldstrafe oder sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet wird. "Bei Beleidigungen in der Öffentlichkeit, dazu gehört der Straßenverkehr, ist die Obergrenze zwei Jahre", erklärt Joachim Renzikowski, Professor für Strafrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Wie hoch die Strafe ausfällt, ist dabei immer von der konkreten Situation sowie auch dem Einkommen des Täters abhängig. Zumeist jedoch werden Beleidigungen, laut Renzikowski, mit Geldstrafen bestraft. "Der Grundtarif sind 30 Tagessätze, was in der Höhe dann einem Monatseinkommen entspricht", schreibt er auf Anfrage der MDR-Wirtschaftsredaktion.
Wann ist eine Äußerung eine Beleidigung? Ab wann eine Äußerung als Beleidigung zu werten ist, hängt – wie auch die Strafe – von der konkreten Situation ab. "Es kommt immer auf den Einzelfall an. Nicht dazu gehören Äußerungen wie: 'Wo haben Sie denn fahren gelernt?', 'Können Sie nicht aufpassen?' oder 'Sie haben Ihren Führerschein wohl in der Klippschule gemacht'", erzählt Joachim Renzikowski. Auch wenn ein Polizist beleidigt wird, kommt es auf die genaue Formulierung an. "Nicht beleidigend soll 'Bulle' sein, im Gegensatz zu 'Bullenschwein'", sagt er.
Durch diese Abhängigkeit der individuellen Situation gibt es keine genaue Regelung, wie viel Geld für eine bestimmte Beleidigung gezahlt werden muss. Im Bußgeldkatalog finden sich allerdings beispielhafte Summen aus Gerichtsurteilen, die zumindest eine Orientierung über die Schwere einer Beleidigung bieten können. Das waren die bisher drei teuersten Beleidigungen beziehungsweise Gesten:
- Das Zeigen des Mittelfingers: 4.000 Euro,
- "Fieses Miststück" oder "Alte Sau": 2.500 Euro,
- "Schlampe": 1.900 Euro.
Ein besonderer Fall tritt ein, wenn alle Beteiligten ausfällig werden. "Bei wechselseitigen Beleidigungen können beide ohne Strafe davonkommen", so Strafrechts-Experte Renzikowski. Festgelegt ist das im Paragraph 199 des Strafgesetzbuches.
MDR (jvo)
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