Ansicht von oben auf 4 Babys.
Mehr als 100.000 Kinder in Deutschland wurden bislang durch eine Samenspende gezeugt. Bildrechte: Colourbox.de

Familienplanung Kinderwunsch: Was Spender und Eltern bei einer Samenspende beachten sollten

09. September 2023, 05:00 Uhr

Wenn Frauen auf natürlichem Wege nicht schwanger werden, kann eine Samenspende den Kinderwunsch erfüllen. Was ist bei der Nutzung einer Samenbank für Samenspender und die spätere Empfängerin zu beachten? Wer gilt als Vater und muss Unterhalt zahlen? Was kostet eine Samenspendenbehandlung – und was verdient man(n) damit?

Gesetz regelt seit 2018 rechtlichen Rahmen für Kinder und Eltern

Jedes Jahr werden nach Angaben des Bundesfamilienministeriums mehr als 1.000 Kinder in Deutschland geboren, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. Seit Juli 2018 werden die Zahlen der Geburten auch in einem Samenspenderregister erfasst. Auf den Weg gebracht wurde die Datenbank mit dem Samenspenderregistergesetz, welches den rechtsverbindlichen Rahmen für Spender und Empfängerin festschreibt. Die darin erfassten Daten werden 110 Jahre lang nach der Geburt eines Kindes archiviert. Dazu zählen verpflichtende grundlegende Informationen zu Spender und Empfängerin. Auch freiwillige persönliche Angaben darüber hinaus können hinterlegt werden. Bleibt die Samenspendenbehandlung erfolglos, werden die Einträge wieder gelöscht.

Die für viele wohl wichtigste neue Regelung seit 2018 ist, dass der Samenspender nicht als Vater in die Pflicht genommen werden kann. Somit sind Ansprüche an ihn hinsichtlich Unterhalts-, Sorge- und Erbrechts ausgeschlossen. Umgekehrt wird ihm auch nicht die Identität des Kindes offengelegt. Das Samenspenderregistergesetz legt auch fest, dass "Samenspender-Kinder" das Recht haben, zu erfahren, von wem sie abstammen. "Die Eltern eines Samenspende-Kindes dürfen im Namen des Kindes einen Auskunftsantrag stellen, um die Daten ihres Spenders zu erhalten. Sobald das Kind 16 Jahre alt ist, darf nur noch das Kind selbst diesen Auskunftsantrag stellen", erklärt das Bundesfamilienministerium auf seiner Homepage. Dies gilt allerdings nicht für vor Inkrafttreten des Samenspendergesetzes erfolgte Samenspenden.

2009 wurde der Verein Spenderkinder gegründet, der sich für die Rechte von Erwachsenen einsetzt, die durch eine Samenspende gezeugt wurden. "Für die meisten von uns war die Aufklärung über unsere Abstammung umso belastender, je später wir es erfahren haben, weil uns etwas so Existentielles über einen so langen Zeitraum verschwiegen worden war", erklärt der Verein auf seiner Homepage. In Deutschland wurden laut in Medien immer wieder geäußerten Schätzungen bislang mehr als 100.000 Kinder durch Samenspenden gezeugt.

Krankenkassen übernehmen Kosten für künstliche Befruchtung nur bei Samenspende des Partners

Aktuell werden die Kosten einer Behandlung mit einer Fremd-Samenspende weder von den gesetzlichen noch von den privaten Krankenkassen übernommen. Die Krankenkassen beteiligen sich hier nur bei künstlichen Befruchtungen, bei denen sowohl die Eizelle der Empfängerin als auch der Samen des Spenders im Spiel sind. Dies ist im Falle der GKV in § 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt. Dagegen gab es nach Angaben des Vereins "DI-Netz e.V. - Familiengründung mit Spendersamen" bereits Klagen. "Bisher wurde leider noch mit keinem Urteil festgestellt, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen muss", heißt es in dem Bericht dazu. Darauf wird auch auf Seiten verschiedener Samenbanken ausdrücklich hingewiesen.

Der Kosten-Check im Detail

Eine Samenspende für einen Befruchtungsversuch kostet je nach Samenbank etwa 500 bis 1.000 Euro. Die Gebühren für den Versand zur behandelnden Ärztin oder zum behandelten Arzt kommen noch obendrauf. Hier ist mit rund 130 Euro zu rechnen. Auch zu Buche schlagen die Kosten für Lagerung des Materials, die medizinische Betreuung der Frau und die Aufbereitung des Ejakulats vor jeder Behandlung.

Die Erfolgsaussicht, schwanger zu werden, liegt bei rund 15 Prozent. Eine Garantie gibt es nicht, auch bei mehrfach erfolgten Versuchen, die in der Kalkulation mit eingeplant werden sollten. Eine Altersgrenze für Frauen gibt es hier nicht. Jedoch sinkt die Wahrscheinlichkeit einer Befruchtung mit zunehmendem Alter. Ein Partner – oder auch Partnerin – ist keine Voraussetzung bei der Befruchtung durch eine Samenspende aus der Samenbank. Seit Jahren gehen auch immer mehr "Solo-Mütter" diesen Weg. Ihr Anteil macht Schätzungen zufolge bis zu 30 Prozent aus.

Was müssen Samenspender beachten?

Die Altersbegrenzung von Samenspendern liegt meist bei 20 bis 45 Jahren. Je nach Samenbank können die Männer auch etwas jünger oder älter sein. Was bei allen gilt: Es wird vorab geprüft, ob schwerwiegende übertragbare Krankheiten in der Familie vorliegen. Auch wird das Ejakulat auf Infektionskrankheiten hin getestet. Ist der Befund negativ, wird die Samenspende sechs Monate eingefroren. Bevor sie tatsächlich verwendet werden kann, erfolgt ein weiterer Check des Spenders auf Infektionskrankheiten.

Samenspender bekommen eine Aufwandsentschädigung. Auch hier gibt es bei den Samenbanken Unterschiede. In der Regel kann man(n) mit 80 bis 150 Euro pro "Einsatz" rechnen. Die Samenbanken weisen darauf hin, dass jeder Samenspender nur bei einer Samenbank tätig werden kann. Wie viele Samenspenden im Jahr abgegeben werden können, hängt vom jeweiligen Institut ab. Aber mit mehr als 20 Mal kann hier durchaus kalkuliert werden. Bei einer Aufwandsentschädigung von 150 Euro wären das mehr als 3.000 Euro im Jahr, die so zusammenkommen können. Dabei beachtet werden sollte, dass es mit einer Samenspende nicht getan ist. Sechs Abgaben sind pro einem Spende-Zyklus fällig. Dieser dauert dann mehrere Wochen. Aber auch hier gibt es Unterschiede bei den Zeitintervallen, über die sich wieder beim jeweiligen Institut informiert werden muss. Meist kann aller ein bis zwei Wochen gespendet werden.

Wie viele Kinder kann ein Samenspender zeugen?

Wie viele Kinder ein Samenspender zeugen darf, ist in Deutschland nicht juristisch geregelt. "Es gibt kein Gesetz, das in Deutschland speziell die Samenspende als medizinische Maßnahme zum Gegenstand hat", lautet die Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf Nachfrage der MDR Wirtschaftsredaktion. In vielen anderen europäischen Ländern ist das anders. In den Niederlanden etwa dürfen mithilfe des Spermas eines Mannes maximal 25 Kinder gezeugt werden. Erst dieses Jahr wurde dort ein Prozess gegen einen Mann geführt, der das missachtet hat und so genetischer Vater von mehr als 550 Kindern wurde. Die Kontrolle dort ist schwierig, weil Kinderwunschkliniken dem Datenschutz unterliegen.

Der Arbeitskreis Donogene Insemination – ein Zusammenschluss von unter anderem Ärztinnen und Ärzten, die Behandlungen mit Samenspenden in Deutschland durchführen, und auch Samenbanken – empfiehlt als Richtlinie nicht mehr als 15 Kinder pro Samenspender. (Anmerkung der Redaktion: Donogene Insemination steht dabei für "Behandlung mit Samenspende".) Diese Vorgabe ist auch als Hinweis bei einigen Samenbanken angegeben. Führt eine Samenspendenbehandlung zu einer Geburt, wird der Samenspender darüber informiert. Einige Samenbanken weisen in ihren Bedingungen darauf hin, dass sie der Richtlinie des Arbeitskreises folgen. "Wie genau sie das sicherstellen, ist jedoch nicht nachvollziehbar und auch nicht überprüfbar", gibt der Verein Spenderkinder zu bedenken.

MDR (cbr)

Dieses Thema im Programm: Eine Minute Geld bei TikTok | 05. September 2023 | 18:00 Uhr

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