Servicestunde | 19.09.2023 Versicherungen für Brillen: Das müssen Sie wissen
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19. September 2023, 13:45 Uhr
Immer mehr Menschen brauchen eine Brille. Für ein gutes Modell muss man mehrere Hundert Euro bezahlen. Eine Versicherung für die Brille scheint deshalb verlockend. Doch wie sinnvoll ist sie? Was dafür spricht und dagegen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Der Bedarf an Brillen steigt
Über die Hälfte der Deutschen benutzen Kontaktlinsen oder eine Brille und die Zahl der Menschen, die eine Sehhilfe benötigen, steigt. Dies zeigt sich vor allem in der Gruppe der unter 30-Jährigen. Studien des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge trugen in den 1950er-Jahren noch rund 13 Prozent der 20- bis 29-Jährigen eine Brille. Heute sind es mit 35 Prozent mehr als doppelt so viele. Ein Grund: Immer mehr Menschen leiden an Kurzsichtigkeit.
Kostenübernahme durch gesetzliche Krankenkassen
Früher übernahmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Brille. Heute ist das die Ausnahme, und die meisten Brillenträger müssen ihre Sehhilfe selbst bezahlen. Für gute Gläser und ein schönes Gestell kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, indem sie einen Festbetrag für die Gläser zuzahlen.
Das Gestell oder Extras wie Entspiegelungen der Gläser müssen Eltern aber selbst zahlen. Erwachsene können nur mit einem Zuschuss rechnen, wenn sie sehr schlecht sehen, d.h. wenn sie an einer starken Kurz- und Weitsichtigkeit ab sechs Dioptrien oder an einer Hornhautverkrümmung ab vier Dioptrien leiden oder trotz Brille oder Kontaktlinsen nur eine Sehschärfe von maximal 30 Prozent auf dem besseren Auge erreichen.
Gesetzliche Krankenkassen bieten Brillenversicherungen als Zusatzversicherungen an. Allerdings treten sie dabei meist als Vermittler auf und unterhalten Rahmenverträge mit anderen Versicherern.
Zusatzversicherung im Paket
Brillenversicherungen werden entweder als reine Brillenversicherung angeboten oder aber - und dies ist häufiger der Fall - im Paket mit anderen Versicherungen, wie zum Beispiel mit Leistungen beim Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen, Zahnzusatzversicherungen oder einer Auslandsreisekrankenversicherung. Man muss sich deshalb vorher genau überlegen, ob man die anderen Leistungen wirklich braucht oder ob man sie mitbezahlt und dann nicht in Anspruch nimmt.
Kosten einer Brillenversicherung
Die meisten bekannten Versicherer bieten Zusatzversicherungen für Brillen an. Wieviel man für eine Brillen-Police zahlt, ist sehr unterschiedlich - genau wie die dafür gebotene Leistung. So kann man Zusatzversicherungen für Heilpraktiker und Brille bereits für weniger als zehn Euro pro Monat bekommen, aber auch für fast 30 Euro im Monat.
Dabei kann der Schwerpunkt der versicherten Leistungen jeweils auf dem einen oder dem anderen Baustein der Versicherung liegen. Deshalb sollte man bei der Wahl des Tarifs genau vergleichen und sich Zeit nehmen, die Angebote zu vergleichen. Gerade, wenn Leistungen kombiniert werden, sollte der Schwerpunkt auf den Bereichen liegen, die man wirklich braucht - bei Brillenträgern auf der Brillenversicherung. Die Kosten für die Versicherung hängen oft von persönlichen Parametern wie Geschlecht und Alter ab: Frauen zahlen unter Umständen etwas mehr als Männer, Ältere mehr als junge Menschen.
Brillenversicherungen beim Optiker
Eine große deutsche Optikerkette wirbt zum Beispiel mit der so genannten "Nulltarif-Versicherung". Was heißt das? Für zehn Euro Versicherungsprämie im Jahr erhält man ein Brillengestell, eine sogenannte Einstärkenbrille aus Metall oder Kunststoff. Für eine Mehrstärkenbrille zahlt man 50 Euro Versicherungsprämie pro Jahr.
Nach zwei Jahren hat der Kunde Anspruch auf eine neue Brille. Verbraucherschützer verweisen aber darauf, dass die Auswahl auf Brillen einer bestimmten Kollektion beschränkt ist und sich nicht auf alle Brillengestelle bezieht, die der Optiker anbietet. Auch bei den Gläsern gibt es keine freie Auswahl aus dem Sortiment. Schon für eine einfache Entspiegelung müsste man zuzahlen.
Kritik von Verbraucherschützern
Verbraucherschützer sehen reine Brillenversicherungen kritisch. Nur für eine Brille oder Kontaktlinsen lohne es sich nicht, eine Versicherung abzuschließen. Christian Biernoth von der Abteilung Geldanlage/Altersvorsorge/Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. erklärt: "Wir raten grundsätzlich vom Abschluss einer Brillenversicherung ab. Im Vordergrund sollte immer die Absicherung existenzbedrohender Risiken stehen. Der Verlust oder die Beschädigung einer Brille ist ärgerlich, aber in der Regel nicht existenzbedrohend. Den Abschluss einer Brillenversicherung halten wir daher für nicht sinnvoll."
Besser sei es, selbst das Geld für eine neue Brille anzusparen. Beim Kauf einer Brille werden Kunden zuweilen Versicherungen gegen Beschädigungen der Brille oder für den Fall ihres Diebstahls angeboten. Doch dabei ist für Verbraucher nicht immer genau ersichtlich, für welchen Fall und in welchem Umfang sie abgesichert sind. Verbraucherschützer kritisieren deshalb solche produktergänzenden Versicherungen.
In welchen Fällen zahlen Unfall-, Haftpflicht oder Hausratversicherung?
Wenn eine Brille zu Bruch geht, braucht es nicht unbedingt eine spezielle Brillenversicherung, um Ersatz für einen Defekt zu erhalten. In einigen Fällen zahlen auch die Hausratversicherung, die private Haftpflicht oder eine Unfallversicherung. Entscheidend ist die Frage, wie die Brille beschädigt wurde: Wenn ein Dritter den Schaden verursacht hat, sollte dessen Haftpflicht für den Schaden aufkommen. Diese zahlt aber meist nur den Zeitwert, nicht den Neukauf einer Brille.
Die Hausratsversicherung übernimmt den Schaden, wenn die Brille bei einem Brand oder Einbruch kaputt gegangen ist. Und es ist sogar möglich, dass eine Unfallversicherung die Brille ersetzt. Zum Beispiel, wenn die Brille durch einen Unfall am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Kindergarten zu Bruch geht.
Am besten ist es natürlich, Schäden zu vermeiden und die Brille pfleglich zu behandeln. Sie sollte an einem sicheren Ort und in einem stabilen Etui aufbewahrt werden. Für fahrlässig verursachte Schäden zahlt im Zweifelsfall keiner.
MDR (jw)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Der Vormittag | 19. September 2023 | 11:05 Uhr