
Der Redakteur | 06.03.2025 Das neue Namensrecht: Was ändert sich ab 1. Mai 2025?
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06. März 2025, 13:45 Uhr
Das reformierte Namensrecht tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Der Grund für die lange Vorlaufzeit von der Verabschiedung 2024 bis zum Inkraftreten 2025 ist, dass Behörden und Standesämter ihre Systeme anpassen müssen, um die neuen Regelungen korrekt umsetzen zu können. Außerdem werden aktuell alle Standesbeamte geschult.
Was sind die wichtigsten Neuerungen für Namen von Ehepaaren?
Ehepaare haben nun mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Wahl ihres Familiennamens. Sie können wie bisher den Namen eines Partners gemeinsam führen oder jeder behält seinen. Neu ist der gemeinsame Doppelname, gebildet aus den Namen der Eheleute.
Gibt es Einschränkungen bei der Länge eines Doppelnamens?
Es gibt eine Begrenzung auf maximal zwei Namen. Das heißt: Von bestehenden zwei Doppelnamen dürfen nicht alle vier Namen, sondern letztlich nur zwei zu einem neuen Doppelnamen kombiniert werden, sodass keine Endlosnamen entstehen. Beispiel: Wenn Herr "Müller-Lüdenscheidt" und Frau "Leutheusser-Schnarrenberger" heiraten, können sie nur zwei der vier Bestandteile wählen, beispielsweise "Müller-Schnarrenberger".
Was ist mit Greiner-Petter-Memm?
Bestehende Namen können bleiben. Bei einer neuen Ehe würde allerdings das gleiche gelten wie bei der Vereinigung von zwei Doppelnamen. Wie auch immer neu kombiniert wird, es dürfen nur zwei Namen übrig bleiben.
Kann ein Doppelname ohne Bindestrich geführt werden?
Ja, Ehepaare und deren Kinder können selbst entscheiden, ob ihr Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Bisher war der Bindestrich bei Doppelnamen verpflichtend, was nun entfällt.
Kann ich auch Namensteile kombinieren?
Aus einem Herrn Schneider und einer Frau Neumann lässt sich nicht eine Familie Schneidermann oder Neuschneider bilden. Das gibt es in anderen Ländern, in Deutschland war das offensichtlich nicht mehrheitsfähig.
Welche Möglichkeiten haben Kinder in Bezug auf ihren Namen?
Kinder können nach der Heirat ihrer Eltern entweder den Nachnamen eines Elternteils übernehmen oder einen Doppelnamen erhalten. Sobald sie volljährig sind, dürfen sie selbst entscheiden, ob sie ihren Namen ändern oder beispielsweise einen Doppelnamen annehmen möchten. Eine weitere Neuerung ist, dass Kinder nach einer Scheidung einfacher zum Nachnamen des Elternteils wechseln können, bei dem sie leben. Ab 14 Jahren gibt es ein Mitspracherecht mit persönlichem Erscheinen beim Standesamt.
Gilt die Namensänderung auch für bereits verheiratete Paare?
Ja, Ehepaare, die bereits einen gemeinsamen Familiennamen haben, können nachträglich einen Doppelnamen erklären oder zur vorherigen Namensführung zurückkehren. Man kann also eine bestehende Ehe an das neue Namensrecht anpassen.
Diese Änderung ist ab 1. Mai 2025 einmal möglich. Wird ein Ehename bestimmt, dann ist er für den Bestand dieser Ehe unwiderruflich.
Das bedeutet: Eine erneute Namensänderung wäre nur durch Scheidung oder eine erneute Heirat möglich.
Wie werden Minderheiten durch die Reform berücksichtigt?
Traditionen von anerkannten Minderheiten werden mit der Gesetzesänderung gestärkt. So sind vom Vornamen abgeleitete Nachnamen für friesische Kinder möglich (z. B. "Jansen" von "Jan"). Ebenso sind geschlechtsspezifische Namensformen erlaubt, beispielsweise die Anfügung von "-a" für Frauen in der sorbischen Volksgruppe. Also: Sukow und Sukowa.
Gibt es neue Regelungen für Adoptivkinder?
Ja, volljährige Adoptierte sind nicht mehr verpflichtet, ihren Namen zu ändern. Diese Neuerung bringt mehr Selbstbestimmung für Erwachsene, die adoptiert werden.
Welche Kosten entstehen bei einer Namensänderung?
Die Erklärungen zur Namensänderung müssen öffentlich beglaubigt werden, was je nach Bundesland zwischen 20 und 30 Euro kosten kann.
Gibt es Änderungen bei der Wahl von Vornamen?
Nein, das neue Gesetz betrifft nur Nachnamen. Bei den Vornamen sei Deutschland schon sehr liberal, sagt Volker Hilpert. Das bedeutet, dass Eltern sehr kreativ werden können, solange der Name dem Kindeswohl nicht schadet. Damit haben sich allerdings bereits Gerichte befassen müssen, wenn die Standesämter dem gewöhnungsbedürftigen Elternwunsch nicht nachgekommen sind. Volker Hilpert hat auch schon diverse Filmcharaktere beurkundet. Stichwort "Herr der Ringe". Man muss es mögen, die Frage ist nur, ob es auch das Kind mag.
Der Bundesgerichtshof hat den Eltern sogar ein sogenanntes Namens-Erfindungsrecht eingeräumt.
Was gilt für Personen, die ihr Geschlecht ändern?
Das neue Namensrecht erleichtert die Anpassung des Nachnamens an das geänderte Geschlecht, insbesondere in Verbindung mit dem Selbstbestimmungsgesetz. Wer eine Geschlechtsänderung erklärt, kann auch seinen Nachnamen entsprechend anpassen. Zum Beispiel wäre ein "Herr Sacharowa" ungünstig, hier ist eine Anpassung zu "Sacharow" möglich. Aber - auch das ist die Erfahrung in der Praxis - die Standesbeamten beobachteten keine Riesenwelle, erklärt Volker Hilpert. Die Fallzahlen können mit der Aufregung gerade in den sozialen Medien überhaupt nicht mithalten. Und einen Volkssport mit jährlichen Geschlechtsänderungen befürchtet er auch nicht. An einer Geschlechtsänderung hängt nämlich sehr viel dran, z.B. neue Dokumente und die sind auch nicht kostenlos.
MDR (ifl)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 06. März 2025 | 15:10 Uhr