Nach Datenleck Datenschützer warnen vor KI-Chatbot von DeepSeek
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05. Februar 2025, 07:08 Uhr
Beim KI-Chatbot von DeepSeek ist ein erstes Datenleck aufgetreten – Italiens Datenschützer haben den Zugang zur App sofort gesperrt. Auch in Deutschland gibt es Bedenken. Deswegen will der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, DeepSeek genauer prüfen. Und auch mitteldeutsche Datenschützer warnen vor der Anwendung.
- Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, wird den KI-Chatbot von DeepSeek prüfen.
- Die Behörde in Rheinland-Pfalz übernimmt die Initiative für die Untersuchung – auch mitteldeutsche Datenschützer wollen die Anwendung prüfen.
- Künftig soll die Aufsicht über KI-Systeme bei der Bundesnetzagentur gebündelt werden.
Wir tippen eine Frage in den Chat und prompt liefert der KI-Chatbot von DeepSeek die Antwort. Man muss nur eine App herunterladen und los geht es. Ganz so sorglos ist der Datenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, Dieter Kugelmann, da nicht. Welche Daten die chinesische Firma dabei speichert und was sie damit macht, ist unklar.
Bedenken bei DeepSeek
Der Datenschützer will DeepSeek deshalb genauer unter die Lupe nehmen: "Zum einen werden wir gegenüber DeepSeek direkt tätig, indem wir fragen: Habt ihr einen europäischen Vertreter?" Parallel solle über einen Fragebogen nachgedacht werden, sagt Kugelmann.
Denn neben einem Ansprechpartner in Europa sehe die Datenschutzgrundverordnung auch vor, dass es eine Rechtsgrundlage für den Austausch von Daten mit einem anderen Land geben müsse. Mit China gebe es jedoch keine solche Vereinbarung, sagt Kugelmann.
Außerdem hat der Datenschützer Bedenken bei der Datenschutzerklärung von DeepSeek: "Das, was Sie in die Tastatur eingeben, kann mitgeschnitten werden. Es werden viele personenbezogene Daten erhoben, wo man sich fragt, warum? Das sind Fragen, die wir stellen würden und auf die DeepSeek antworten sollte."
Sachsen-Anhalt schließt sich Initiative an
Kugelmanns Behörde übernimmt im Fall von DeepSeek die Initiative für Deutschland. Denn zuständig seien alle Landesbehörden für sich, sagt die Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Christina Rost: "Wir schließen uns der Initiative aus Rheinland-Pfalz an. Gemeinsam mit den an der Initiative von Rheinland-Pfalz beteiligten Datenschutzaufsichtsbehörden wird eine Warnung erarbeitet, die nach außen kommuniziert wird."
Auch Rosts Kollegin in Sachsen, Juliane Hundert, appelliert an die Nutzer, Vorsicht beim Umgang mit DeepSeek walten zu lassen. Ob ihr Haus sich der Initiative anschließe, entscheide sich diese Woche: "Ich bin noch in Absprache mit meinen Kolleginnen und Kollegen innerhalb meiner Behörde. Wir haben das bei ChatGPT damals mitgemacht und wir überlegen, ob wir in gleicher Weise verfahren."
Aber warum muss das jede Landesbehörde für sich entscheiden? Auf Nachfrage erklärt der Sprecher der Bundesdatenschutzbeauftragten, Christof Stein, dass der Grund im Föderalismus liege. Ein Unternehmen müsse sich nämlich eigentlich bei der Datenschutzaufsichtsbehörde verantworten, wo der Hauptsitz sei. "Wenn ein Unternehmen keinen Sitz in Deutschland hat, guckt man weiter, wo das Unternehmen seinen Sitz innerhalb der EU hat. Wenn es auch in der EU keinen Hauptsitz gibt, dann ist jede Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig – nur in Deutschland eben nicht die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sondern die Länder."
Zentralaufsicht geplant
In der Regel gebe es aber eine Kooperation zwischen den Ländern und gemeinsame Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen – so auch bei der Künstlichen Intelligenz. Diese Regelung habe Vor- und Nachteile, meint der Datenschutzforscher Rolf Schwartmann von der TH Köln: "Der Vorteil besteht darin, dass man eine auf verschiedenen Schultern verteilte Rechtslage besser im Sinne der Gewaltenteilung finden kann. Auf der anderen Seite ist die Zentralaufsicht natürlich weniger anfällig für sich widersprechende, unterschiedliche Entscheidungen."
Bei der Aufsicht über KI-Systeme, die bis Mitte des Jahres geregelt werden müsse, werde deshalb angestrebt, sagt Schwartmann, die Zuständigkeit bei der Bundesnetzagentur zu bündeln.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 05. Februar 2025 | 06:50 Uhr