Migranten klettern über einen Zaun auf der Insel Lampedusa.
Migranten klettern über einen Zaun um ein Lager auf der italienischen Insel Lampedusa. Bildrechte: picture alliance/dpa/Zuma Press | Cecilia Fabiano

Asylreform Schärfere EU-Asylregeln endgültig beschlossen

14. Mai 2024, 20:42 Uhr

Die EU-Asylreform ist nach jahrelangem Streit endgültig beschlossen. Die EU-Staaten stimmten den Plänen zu, die eine deutliche Verschärfung der Regeln vorsehen. So soll es künftig Verfahren an den EU-Außengrenzen geben. Auch die Rücksendung in sichere Drittstaaten soll forciert werden.

Nach fast zehnjährigen Debatten können die neuen europäischen Asylregeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedsländer besiegelten am Dienstag in Brüssel die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylrechts (Geas). Das Paket aus zehn Gesetzestexten sieht eine deutliche Verschärfung der Verfahren vor. Zugleich sollen Hauptankunftsländer wie Italien oder Griechenland entlastet werden. Dafür ist ein verpflichtender "Solidaritätsmechanismus" zur Umverteilung von Migranten in Europa geplant.

Verfahren an EU-Außengrenzen

Der Asylpakt sieht zudem erstmals einheitliche Verfahren an den EU-Außengrenzen vor. Migranten mit geringen Aufnahmechancen sollen damit an der Weiterreise gehindert und von Grenzlagern aus direkt abgeschoben werden können. Betroffen sind Menschen aus Herkunftsländeren mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von 20 Prozent. Deren Asylanträge sollen bereits in den Auffanglagern geprüft werden. Das könnte etwa für Migranten aus Marokko, Tunesien oder Bangladesch gelten.

Auch Familien mit Kindern müssen diese Verfahren durchlaufen. Die Bundesregierung hatte sich hier für eine Ausnahme eingesetzt - allerdings vergeblich.

Rücksendung in sichere Drittstaaten

Nach der Neuregelung können Mitgliedsländer Migranten zudem künftig in "sichere Drittstaaten" wie Tunesien oder Albanien zurückschicken, in denen sie dann Asyl beantragen müssen. Allerdings müssen die Betroffenen eine Verbindung zu dem Drittstaat haben, in den sie abgeschoben werden - etwa durch Angehörige oder ein Studium.

Ein Drittstaat darf dabei nur dann als sicher eingestuft werden, wenn eine strikte Liste von Kriterien erfüllt ist. So müssen zum Beispiel das Leben und die Freiheit des Antragstellers garantiert werden.

Ruanda-Modell vorerst vom Tisch

Das britische "Ruanda-Modell" ist mit den neuen EU-Regeln vorerst nicht vereinbar. Großbritannien will illegal Eingereiste ab dem Sommer unterschiedslos nach Ruanda abschieben, mit dem London ein entsprechendes Abkommen geschlossen hat.

In Deutschland wirbt die CDU für ein Vorgehen nach britischem Vorbild. In dem neuen CDU-Grundsatzprogramm heißt es, wer in Deutschland Asyl beantrage, solle zukünftig in einen "sicheren Drittstaat" gebracht werden, ein Asylverfahren durchlaufen - und selbst im Falle eines positiven Bescheids auch dort bleiben.

1,1 Millionen Asylanträge 2023 Die EU-Asylagentur hatte vergangenes Jahr rund 1,1 Millionen Anträge verzeichnet, den höchsten Stand seit 2016. Rund 330.000 davon entfielen auf Deutschland. Die neuen Asylregeln treten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, sie national umzusetzen.

AFP/dpa (dni)

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL RADIO | 14. Mai 2024 | 13:30 Uhr

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