Das Ausflugslokal Goldener Löwe in Kloster Veßra.
Die Richter haben entschieden: Die Gemeinde Kloster Veßra hat ein Vorkaufsrecht auf das Gasthaus "Goldener Löwe". Bildrechte: IMAGO / teutopress

Kloster Veßra Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt: Aus für Tommy Frencks Neonazi-Treffpunkt "Goldener Löwe"

12. Oktober 2023, 10:33 Uhr

Der Streit zwischen dem Neonazi Tommy Frenck und der Gemeinde Kloster Veßra um das Gasthaus "Goldener Löwe" ist endgültig entschieden. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat das Vorkaufsrecht der Gemeinde bestätigt. Die Richter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit der historischen Bedeutung des Gebäudes als Denkmal und dem damit verbundenen öffentlichen Interesse.

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Rechtsextremist Tommy Frenck kann gegen die Entscheidung zum Gemeinde-Vorkaufsrecht für das Gasthaus "Goldener Löwe" keine Rechtsmittel mehr einlegen. Das Urteil sei rechtskräftig und unanfechtbar, teilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am Mittwoch mit. Demnach ist Frencks Antrag auf eine Berufungsverhandlung gescheitert.

Die Richter hatten zuvor entschieden, dass die Gemeinde Kloster Veßra aus Gründen des Denkmalschutzes ein Vorkaufsrecht hat. Damit ist für Kloster Veßra der Weg endgültig frei, das als rechtsextremen Szenetreff genutzte Gebäude zu kaufen.

Gasthaus als Neonazi-Treffpunkt in Südthüringen

Tommy Frenck pachtet und betreibt die Gaststätte seit 2014. Er gilt als zentrale Figur in der Neonazi-Szene und stellte die Räumlichkeiten immer wieder für entsprechende Veranstaltungen zur Verfügung. Damals hatte er mit dem früheren Eigentümer einen Kaufvertrag über die Immobilie abgeschlossen.

Dieser wurde aber bislang nicht wirksam, weil die Gemeinde Anfang 2015 ihr Vorkaufsrecht geltend machte. Um den Gasthof dennoch bewirtschaften können, wandelte Frenck den Vertrag in einen Nutzungsvertrag um.

Richter stellen öffentliches Interesse fest

In ihrem Urteil zugunsten der Gemeinde erklärten die Meininger Richter, es handele sich um das einzige Gasthaus im Ort, das aufgrund seiner historischen Bedeutung als Denkmal zu bewerten sei. Es bestehe damit ein öffentliches Interesse.

Frenck hatte bereits im April 2022 im Streit um die Immobilie eine Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte der Gemeinde nach einer umfassenden Prüfung ein Vorkaufsrecht für die Immobilie zugesprochen. Frenck war daraufhin in die nächste juristische Instanz gezogen.

MDR (med/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 12. Oktober 2023 | 10:00 Uhr

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