Blick auf einen Bademantelgang mit Fenstern zwischen einem Hotel und einer Therme in Bad Langesalza
Die Friederikentherme in Bad Langensalza ist über einen Gang mit einem Hotel verbunden. Bildrechte: MDR/Claudia Götze

Bad Langensalza Millionenklage um "Bademantelgang": Städtischer Firma droht Insolvenz

22. August 2024, 10:47 Uhr

In Bad Langensalza droht der städtischen Beteiligungsgesellschaft die Insolvenz. Ein Hotelbetreiber fordert 1,5 Millionen Euro Schadenersatz von der Unternehmensgruppe. Der Grund: Ein zu Unrecht gekündigter Vertrag über die Nutzung eines "Bademantelgangs" zwischen Hotel und der Friederikentherme.

Der Streit um den "Bademantelgang" in Bad Langensalza geht weiter: Nach einer Schadenersatzforderung in Millionenhöhe droht der Städtischen Holding Langensalza (SHL) die Pleite. Die Lage sei ernst, um nicht zu sagen "beschissen", sagte Bürgermeister Matthias Reinz (pl) am Mittwochabend im Stadtrat. Der Aufsichtsrat tage am Donnerstag, um nach Auswegen zu suchen. Die SHL gehört zu 100 Prozent der Stadt Bad Langensalza.

Schaden in Millionenhöhe

Die Forderungen erhebt ein Hotelbetreiber aus Bad Langensalza. Nach MDR-Informationen geht es um mindestens 1,5 Millionen Euro aus einem Nutzungsvertrag für den "Bademantelgang", der das Hotel und die Friederikentherme miteinander verbindet. Der Hotelbetreiber fordert Schadenersatz, weil der Nutzungsvertrag zu Unrecht gekündigt worden war und die Gäste den Gang seit vier Jahren nicht mehr kostenlos nutzen können.

Nach der Kündigung des Vertrags brachen nach Angaben von Hotelbesitzer Stefan Kiefer die Buchungszahlen ein. Seinem Hotel sei dadurch großer finanzieller Schaden entstanden.

Gang sollte exklusive Thermen-Nutzung ermöglichen

Durch den "Bademantelgang" sind Hotel und Therme so eng verbunden, dass Hotelgäste einfach hin- und herlaufen können. In dem Vertrag war unter anderem geregelt, dass die Hotelgäste für einen Pauschalbetrag das Bad unbegrenzt nutzen durften. Das war nach der Kündigung des Vertrags nicht mehr möglich.

Zudem ermöglichte der Vertrag, dass Hotelgäste von 7 bis 9 Uhr - vor der offiziellen Öffnungszeit - die Therme mit einer vom Hotel bezahlten Aufsicht nutzen können. Diese Badaufsicht gab es aber bis 2020 nicht. Für eine außerordentliche Vertragskündigung durch die KTL reichte dieser Umstand laut späteren Gerichtsurteilen jedoch nicht, weil der Verstoß über Jahre geduldet worden war.

Zum Aufklappen: Was ist ein "Bademantelgang"?

Ein "Bademantelgang" ist ein speziell gestalteter Bereich oder Flur in einem Hotel, der es den Gästen ermöglicht, bequem und diskret direkt vom Hotelzimmer zum Wellnessbereich oder zur Therme zu gelangen. Hotelgäste können so in ihren Badesachen vom Hotel zur Therme gehen, ohne sich umziehen oder einen Spind nutzen zu müssen.

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Urteile bestätigen: Nutzungsvertrag zu Unrecht gekündigt

Der Nutzungsvertrag für den "Bademantelgang" war bereits vor vier Jahren von den Thermenbetreibern, der Kur- und Tourismusgesellschaft (KTL), gekündigt worden. Nach einem Urteil des Mühlhäuser Landgerichts im August 2022 war der Vertrag jedoch zu Unrecht gekündigt worden. Das OLG Jena bestätigte diese Entscheidung im Oktober 2023 im Wesentlichen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte Anfang August diese Entscheidung. Im Rechtsstreit um die Schadenersatzforderung vor dem Landgericht Mühlhausen könnte nun Anfang September eine Entscheidung getroffen werden. Das Landgericht hatte zunächst das nun vorliegende BGH-Urteil abwarten wollen.

Die Städtische Holding SHL in Bad Langensalza ist das Mutterunternehmen der Kur- und Tourismusgesellschaft KTL. Außerdem gehören zur Holding unter anderem die Stadtwerke Bad Langensalza oder die Wohnungsbaugesellschaft WBL.

MDR (cgo/cfr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 22. August 2024 | 10:30 Uhr

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