Bad Langensalza Streit um Bademantelgang an der Friederikentherme: Vertrag zu Unrecht gekündigt
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13. Oktober 2023, 20:16 Uhr
Laut Oberlandesgericht Jena ist der Nutzungsvertrag für den Bademantelgang an der Friederikentherme Bad Langensalza zu Unrecht gekündigt worden. Hotelgäste konnten das Bad mit einer vom Hotel bezahlten Aufsicht nutzen.
Der Nutzungsvertrag für den Bademantelgang an der Friederikentherme Bad Langensalza ist zu Unrecht gekündigt worden. Das hat das Oberlandesgericht Jena am Mittwoch zugunsten des benachbarten Hotels entschieden. Wie Sprecherin Stephanie Steinle MDR THÜRINGEN sagte, haben die Richter auch in fast allen anderen Klagepunkten ein Urteil des Landgerichtes Mühlhausen vom August 2022 bestätigt.
Dagegen hatten die städtische Kur- und Tourismusgesellschaft (KTL) und Hotelbesitzer Berufung eingelegt. Beide Seiten hatten sich gegenseitig verklagt. Durch den Bademantelgang sind Hotel und Therme eng verbunden.
Nutzungsvertrag von 2017 gilt
Laut Urteil des Oberlandesgerichts gilt der Nutzungsvertrag von 2017 zwischen dem Hotel Sante Royale und KTL als Badbetreiberin weiterhin. Die Kündigungen vom April und Juni 2020 sind unwirksam. In dem Vertrag ist unter anderem geregelt, dass die Hotelgäste von 7 bis 9 Uhr das Bad mit einer vom Hotel bezahlten Aufsicht nutzen können. Diese Aufsicht existierte aber lediglich auf dem Papier.
Diese Badaufsicht hat es aber bis 2020 nicht gegeben. Für eine außerordentliche Kündigung der KTL reicht das nicht, weil der Vertragsverstoß drei Jahre geduldet worden ist. Im Urteil festgeschrieben wurde laut Oberlandesgericht auch, dass die Kosten für eine Badeaufsicht vom Hotelbetreiber zu zahlen sind.
Schadensersatzansprüche des Hotelbetreibers abgelehnt
Geringfügig nach unten korrigiert wurden Zahlungsansprüche der KTL gegenüber dem Hotelbetreiber. Das Landgericht Mühlhausen hatte rund 80.000 Euro festgelegt. Erneut abgelehnt wurden Schadensersatzansprüche des Hotelbetreibers wegen Lärms bei den Umbauarbeiten; die Friederikentherme ist seit 2019 bis zu diesem Sommer modernisiert worden.
Eine Revision ist laut OLG-Urteil nicht zugelassen. Beide Seiten können aber gegen diese Nicht-Zulassung in Beschwerde gehen. Am Landgericht Mühlhausen gibt es eine weitere Klage des Hotelbetreibers auf Schadensersatz.
Bereits im Vorjahr hatte der Hotelbetreiber vom Landgericht Mühlhausen fast 500.000 Euro Baukosten für den Bademantelgang zugesprochen bekommen. Dieses Urteil gegen die städtische Tochter Wohnungsbaugesellschaft Bad Langensalza ist rechtskräftig. Sie hätte die Kosten nach Fertigstellung des Bademantelganges übernehmen müssen.
MDR (cg/jn)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 13. Oktober 2023 | 20:00 Uhr
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