Entscheidung Gericht: Dienstenthebung von Nordhausens Oberbürgermeister Buchmann war unzulässig
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08. Mai 2024, 15:42 Uhr
Die vorläufige Dienstenthebung von Nordhausens Oberbürgermeister Kai Buchmann (pl) im vergangenen Jahr ist unzulässig gewesen. Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Weimar MDR THÜRINGEN sagte, darf Buchmann endgültig im Amt bleiben. Das OVG hat eine Beschwerde von Landrat Matthias Jendricke (SPD) zurückgewiesen.
Die Beschwerde richtete sich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen im vergangenen Sommer, dass Buchmann ins Rathaus zurückkehren durfte. Damit sei das Disziplinarverfahren gegen Buchmann von gerichtlicher Seite aus beendet, hieß es. Eine ausführliche Begründung will das Oberverwaltungsgericht später veröffentlichen.
Landrat scheitert vor Gericht
Nach Gerichtsangaben muss die Stadt Nordhausen die Kosten des Verfahrens tragen, nicht der Landkreis. Formal gesehen habe Landrat Jendricke die Stadt Nordhausen vor Gericht vertreten, da Buchmann als Oberbürgermeister selbst von dem Disziplinarverfahren betroffen war. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts veröffentlichte Buchmann auf seinem Facebook-Account. Er schrieb, dass damit auch der dritte Versuch von Landrat Jendricke gescheitert sei, ihn aus dem Amt zu entfernen.
Oberbürgermeister Buchmann war Ende März 2023 von der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt suspendiert worden. In dem Disziplinarverfahren wurden ihm 14 Dienstpflichtverletzungen vorgeworfen, darunter Mobbing und nicht umgesetzte Stadtratsbeschlüsse. Die Suspendierung hatte das Verwaltungsgericht Meiningen aber gekippt, da die Vorwürfe gegen Buchmann nicht ausreichen würden, um ihn des Amtes zu verweisen.
MDR (aku/cfr)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 08. Mai 2024 | 15:30 Uhr
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