Prozess Studentin verklagt Uni Erfurt wegen Prüfungsüberwachung
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28. August 2024, 17:44 Uhr
Während der Corona-Pandemie haben Studierende der Uni Erfurt Prüfungen am Rechner zuhause absolviert. Damit niemand betrügt, wurde eine Überwachungssoftware eingesetzt. Dagegen klagt jetzt eine Studentin.
Am Erfurter Landgericht ist am Mittwoch über eine genutzte Prüfungssoftware an der Universität Erfurt verhandelt worden. Es geht um eine Kameraüberwachung während digitaler Prüfungen. Die Hochschule ist deswegen von einer Studentin gemeinsam mit dem gemeinnützigen Verein "Gesellschaft für Freiheitsrechte" (GFF) verklagt worden. Gefordert werden 1.000 Euro Schadenersatz, weil die Software in der Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz der Studierenden eingegriffen habe.
Während Corona-Pandemie Software "Wiseflow" eingesetzt
In der Verhandlung wurde die klagende Studentin eingehend befragt. Das Gericht will nun prüfen, ob durch die Software tatsächlich gegen den neunten Artikel der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen wurde und inwiefern der Studentin dadurch ein Schaden entstanden ist.
Die Universität Erfurt hatte während der Corona-Pandemie für digitale Prüfungen die Software "Wiseflow" eingesetzt. Die Anwendung soll vor Beginn der Prüfung ein Referenzfoto vom jeweiligen Studierenden gemacht haben, um dieses während der Prüfung mit dem aktuellen Kamerabild abzugleichen. Damit sollten Betrugsversuche festgestellt werden. Sollten Referenzfoto und Kamerabild voneinander abweichen, würde das der Prüfungsaufsicht digital gemeldet und laut Uni überprüft.
Studentin hat sich unter Druck gesetzt gefühlt
Die klagende Studentin ist nach eigenen Angaben stark unter Druck gesetzt gewesen, weil sie nicht wusste, inwiefern sie sich in der Prüfung vor dem Laptop bewegen durfte und wann die Software reagiert. Dadurch hätte sie sich kaum getraut, die Augen vom Bildschirm zu lösen, geschweige denn sich zwischendurch einmal zu strecken oder etwas zu trinken. Außerdem sei sie besorgt, dass die Software, die auch den Internetzugang auf dem Gerät während der Prüfung blockieren konnte, Zugriff auf Daten auf ihrem Rechner gehabt haben könnte.
Verein sieht Verstoß gegen Datenschutzgrundverordnung
Die "Gesellschaft für Freiheitsrechte" sieht in dem Einsatz der Software einen klaren Verstoß gegen die DSGVO. Laut GFF hätte die Universität die Aufsicht durch einen Prüfer per Video gewährleisten können. Die Universität argumentierte, dafür kein Personal gehabt zu haben. Während der Corona-Pandemie habe die Hochschule eine schnelle Lösung für die Prüfungen finden müssen und sich für "Wiseflow" entschieden. Der Einsatz sei mit dem Thüringer Datenschutzbeauftragten, mit dem Studierendenrat und der Studierendenvertretung abgestimmt worden.
Einen Vergleich hatte die Studentin bereits abgelehnt. Der GFF geht es nach eigener Aussage vor allem um ein Urteil zugunsten des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte. Nach etwa zwei Stunden Verhandlung kündigte das Gericht das Urteil für Anfang Oktober an.
MDR (co)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Das Fazit vom Tag | 28. August 2024 | 18:15 Uhr
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