Justiz Nach Urteil im Erfurter Herrenberg-Prozess: Staatsanwalt legt Revision ein

18. Mai 2023, 14:37 Uhr

Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Erfurt vier Männer wegen eines rechtsmotivierten Angriffs verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen. Diese Entscheidung soll nun überprüft werden.

Das Urteil des Landgerichts Erfurt nach einem Angriff auf Männer aus Guinea wird vorläufig nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Revision beim Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung eingelegt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt. Die verhängten Strafen seien aus Sicht der Strafverfolger zu milde. "Die Freisprüche sind aus unserer Sicht falsch", so der Sprecher weiter.

Die Staatsanwaltschaft werde ihre Revision begründen, sobald ihr die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts vorliege. Bei einer Revision wird ein Gerichtsurteil durch eine höhere Instanz auf eventuelle Rechtsfehler überprüft. Anders als bei einer Berufung werden nicht erneut Zeugen befragt. Entscheidungen beim Bundesgerichtshof über Revisionen dauern in der Regel einige Monate.

Gericht: Rassistisch motivierte Tat ist erwiesen

Das Landgericht Erfurt hatte vor wenigen Tagen insgesamt vier von sieben Angeklagten wegen des Übergriffs auf drei Männer aus Guinea in der Landeshauptstadt im Sommer 2020 wegen Körperverletzung verurteilt. Es ging von einer rassistisch motivierten Tat aus.

Drei Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Drei Angeklagte sprach das Gericht von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Erfurt frei. Bei ihnen habe sich nicht nachweisen lassen, dass sie an der Attacke beteiligt gewesen seien, hieß es.

Verteidiger hatten auf Freispurch plädiert

Die Staatsanwaltschaft hatte ausschließlich Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche für ihre Mandanten plädiert.

In seinem Urteil sprach das Gericht von einer "äußerst brutalen Tat", die aus "einer verurteilungswerten Gesinnung" heraus begangen worden sei. Die Täter hätten aus rassistischen Motiven heraus gehandelt. Alle Angeklagten sollen der rechtsextremen Szene angehören.

MDR (dpa/co)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 18. Mai 2023 | 14:00 Uhr

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