Ein Stethoskop und eine Schutzmaske liegen auf Geldscheinen.
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Gesetzentwurf Sachsen bessert bei privater Krankenversicherung für Beamte nach

24. September 2022, 15:25 Uhr

Laut einem Gesetzesentwurf sollen sächsische Beamte mit mindestens zwei Kindern ab 2024 mehr Beihilfe für die private Krankenkasse erhalten. Außerdem sollen sie ihre Kinder und Ehepartner kostenlos versichern können. Die Gewerkschaften verweisen auf ein entsprechendes Urteil.

Carolin Fröhlich
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Polizistinnen, Lehrer, Richterinnen – sie sind als Beamte in den meisten Fällen privat versichert. Da diese privaten Krankenversicherungsbeiträge in vielen Fällen aber deutlich über denen in der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, werden sie mit sogenannten Beihilfen von ihren Arbeitgebern unterstützt.

Alleinverdiener mit zwei Kindern erhalten derzeit 70 Prozent Beihilfe. Das heißt, 70 Prozent der Krankheitskosten übernimmt in der Regel der Staat. Sie müssen sich nur für die restlichen 30 Prozent privat krankenversichern. Für Kinder und Ehepartner müssen sie anteilig Beiträge zahlen.

Lösung über die Beihilfe

Das soll sich an 1. Januar 2024 ändern. So schreibt das Sächsische Finanzministerium: "Künftig sollen nach dem derzeitigen Gesetzentwurf Beamte mit mindestens zwei Kindern 90 Prozent Beihilfe und Kinder sowie berücksichtigungsfähige Ehegatten 100 Prozent Beihilfe in Krankheitsfällen erhalten."

Heißt: In solch einer Familienkonstellation brauchen Kinder und Ehepartner, die nichts oder nur wenig verdienen, bald keine zusätzliche private Krankenversicherung mehr. All ihre Kosten trägt der Freistaat Sachsen. Die Beamten selbst müssen sich nur noch für zehn Prozent der Krankheitskosten privat versichern.

Laut Markus Schlimbach, Vorsitzender des Deutschen Gewerkschaftsbundes DGB Sachsen, ist das keine Bonus-Regelung oder Überbezahlung von Beamtinnen und Beamten, sondern schlicht ein Urteil des Verfassungsgerichts, das umgesetzt werden muss: "Es wurde festgestellt, dass ein Beamter, der als Alleinverdiener eine Familie zu ernähren hat, 15 Prozent über dem sein muss, was ein Hartz-IV-Empfänger bekommt. Nach aufwendigen Rechnungen ist festgestellt worden, dass in Sachsen, wie in allen Bundesländern übrigens auch, dieser Abstand zwischen einem Grundsicherungsempfänger und einem Beamten in der niedrigsten Besoldungsgruppe nicht eingehalten wurde."

Sachsen muss also auf das Urteil reagieren und das tut es nun mit einem 400-Seiten umfassenden Gesetzentwurf und der Lösung über die Beihilfe.

Beamtenbund: Entwurf ist gerecht

Der Sächsische Beamtenbund reagiert positiv auf den Entwurf. Dazu der stellvertretende Vorsitzende Michael Jung: "Das, was in der gesetzlichen Krankenversicherung über die Familienversicherung schon immer galt, wird jetzt hier gerade gezogen. Es ist auf alle Fälle für diese Gruppe der alleinverdienenden Verbeamteten mit mindestens zwei Kindern definitiv gerecht und zu begrüßen."

Sie würden dadurch – gemessen an den Durchschnittskosten von 2020 – bei der Krankenversicherung jährlich mindestens 3.700 Euro sparen. Laut Sächsischem Finanzministerium werden sich die Kosten dafür auf zwölf Millionen Euro jährlich belaufen.

Sowohl der DGB als auch der Beamtenbund betonen, dass die Lösung über die Beihilfe die kostengünstigste Wahl für Sachsen gewesen sei. Denn der Großteil der Beamten und Beamtinnen falle in diese Regelung gar nicht hinein, weil beide Partner arbeiten.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 24. September 2022 | 06:00 Uhr

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