Landeswahlausschuss 19 Parteien treten mit Landeslisten zur Landtagswahl an

05. Juli 2024, 15:33 Uhr

Zur Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 werden 19 Parteien mit einer Landesliste antreten. Das hat der Landeswahlausschuss am Freitag in Kamenz entschieden. Zum Stichtag 27. Juni 2024 haben 23 Parteien eine Landesliste eingereicht. Vier der eingereichten Landeslisten hat der Landeswahlausschuss zurückgewiesen.

Wählerin wirft Wahlumschlag in eine Wahlurne.
Am 1. September sind die Wahlberechtigen in Sachsen aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Gewählt wird der Sächsische Landtag. (Symbolbild) Bildrechte: imago images / Eibner

Diese Parteien treten zur Landtagswahl mit einer Landesliste an

Die Reihenfolge auf dem Stimmzettel wurde ebenfalls festgelegt und entspricht dem Zweitstimmenergebnis der Landtagswahl 2019. Parteien, die bislang nicht zur Landtagswahl angetreten sind, werden danach in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet. Folgende Parteien stehen auf dem Stimmzettel:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • DIE LINKE
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • FREIE WÄHLER
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Aktion Partei für Tierschutz (TIERSCHUTZ hier!)
  • Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
  • Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  • BÜNDNIS DEUTSCHLAND
  • Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW)
  • FREIE SACHSEN
  • V-Partei3 – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei3)
  • WerteUnion (WU)

Vier Parteilisten zurückgewiesen

Bei den vier zurückgewiesenen Listen handelt es sich um die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), die Partei der Humanisten (PdH), die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung sowie die Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei).

Im Falle der KPD hatte der Landeswahlausschuss diese bereits am 21. Juni 2024 nicht als Partei anerkannt, sodass die KPD nicht zur Landtagswahl antreten kann. Die von der Partei der Humanisten und der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung eingereichten Landeslisten wurden zurückgewiesen, da die erforderliche Anzahl von 1.000 Unterstützungsunterschriften nicht vorgelegt werden konnten. Die Tierschutzpartei habe mehrere formale Anforderungen nicht erfüllt und könne daher ebenfalls nicht mit einer Liste antreten.

Bei den übrigen Parteien gab es lediglich kleinere formale Mängel. Vereinzelt erfüllten Bewerber nicht die erforderlichen formellen Anforderungen, sodass deren Namen vom Landeswahlausschuss von der jeweiligen Liste gestrichen wurden. In diesen Fällen rückten die nachfolgenden Bewerber nach.

Landesliste wird mit Zweitstimme gewählt

Wählerinnen und Wähler haben zur Landtagswahl in Sachsen zwei Stimmen, die sie vergeben können. Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt, mit der Zweitstimme (Listenstimme) die Partei und ihre Liste. Das Ergebnis der Zweitstimmen entscheidet über die Sitzverteilung im Landtag. Erhält eine Partei mehr Direktmandate als ihr über die Listenwahl zustehen, behält sie diese trotzdem (sogenannte Überhangmandate). Die übrigen Parteien erhalten entsprechend sogenannte Ausgleichsmandate, um das Kräfteverhältnis zu wahren.

MDR (cba)

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | SACHSENSPIEGEL | 05. Juli 2024 | 19:00 Uhr

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