Parteipolitik Gesichert rechtsextremistische AfD Sachsen will gegen Einstufung vorgehen
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22. Dezember 2023, 14:27 Uhr
Die AfD Sachsen will sich die Einstufung als "gesichert rechtextremistisch" nicht gefallen lassen, sieht sich als Opfer und politisch diffamiert. In Dresden hat die Partei nun ihre Pläne zum juristischen Vorgehen gegen das Landesamt für Verfassungsschutz vorgestellt.
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- Die sächsische AfD, die als "gesichert rechtsextremistisch" gilt, kritisiert, dass sie das Verfassungsschutz-Gutachten nicht einsehen kann und will die Einsicht juristisch erzwingen.
- Die "gesichert rechtsextremistische" sächsische Partei hat den Gang zum Verwaltungsgericht angekündigt.
- Verfassungsschützer hatten vier Jahre lang öffentliche Aussagen der Parteimitglieder beurteilt.
Die sächsische AfD geht juristisch gegen die vom Verfassungsschutz vorgenommene Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" vor. Die Partei kündigte am Freitag in Dresden eine eilige Anordnung an sowie ein Hauptsacheverfahren. Ziel sei, eine schnelle Untersagung dieser Behauptung zu erreichen, sagte Parteichef Jörg Urban. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte die sächsische AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Parteichef Jörg Urban sprach von "einer Diffamierung".
AfD sieht sich als Opfer politischer Schachzüge
Er kritisierte, dass das Gutachten, das der Verfassungsschutz als Grundlage für seine Einstufung angab, der AfD mit Verweis auf eine angebliche Geheime Verschlusssache verweigert werde. Man kenne die Vorwürfe nur aus einer Pressemitteilung der Behörde. Urban wertete die Einstufung als einen politischen "Schachzug". Er machte Sachsens Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU) dafür persönlich verantwortlich und behauptete, es sei eine Anweisung Kretschmers, die AfD im Vorfeld der Wahl politisch zu diffamieren. Aus "fast nichts "werde eine "Riesen-Popanz" aufgeblasen.
Der AfD werde die Grundlage dieser Entscheidung nicht offengelegt, weshalb sie sich juristisch wehren müsse. Das Gutachten der Verfassungsschützer soll nun mit einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Dresden erzwungen werden. Weil das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) das Ersuchen mit Schreiben vom 18. Dezember ablehnte, müsse die Anordnung innerhalb eines Monats, also bis 18. Januar 2024 - beantragt werden. Die AfD sei bestrebt, das Gutachten nach Erhalt zu veröffentlichen, sagte AfD-Vize-Landeschef Joachim Keiler. Der Jurist betreut die Verfahren.
Das Hauptsacheverfahren am Verwaltungsgericht soll die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" an sich betreffen. Keiler schloss auch einen Gang zum Sächsischen Verfassungsgericht nicht aus.
Vier Jahre lang umfangreiche Prüfungen
Sachsens Verfassungsschützer hatten vier Jahre lang geprüft, bevor sie den AfD-Landesverband in Sachsen Anfang Dezember als "gesichert rechtsextremistisch" einstuften. Der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne erklärte dazu: Die Behörde habe öffentliche Äußerungen von Parteimitgliedern gesammelt und ausgewertet.
Dazu würden sowohl belastendes als auch entlastendes Material gehören, das danach verglichen werden müsse, um zu einer abschließenden Beurteilung zu kommen, teilte der Verfassungsschutz mit. An ihrer rechtsextremistischen Ausrichtung bestünden keine Zweifel mehr, sagte Behördenchef Dirk-Martin Christian. Zuvor war die Partei bereits in Thüringen und Sachsen-Anhalt als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft worden. Nun kann sie auch in Sachsen mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden.
MDR (kk)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 22. Dezember 2023 | 14:00 Uhr