Gerichtsurteil AfD-Sprecher Harlaß wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

27. Juni 2023, 19:47 Uhr

Amtsgericht in Dresden
Das Amtsgericht in Dresden hat am Dienstag den Sprecher der AfD in Sachsen wegen Volksverhetzung verurteilt. (Archivbild) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Kahnert

Das Amtsgericht in Dresden hat den Sprecher der AfD in Sachsen, Andreas Harlaß, wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach Informationen von MDR SACHSEN muss er eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der AfD-Sprecher und Direktkandidat für seine Partei beim Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 einen Teil der Bevölkerung mit Äußerungen böswillig verächtlich gemacht habe.

AfD-Mann will in Berufung gehen

Die Richterin am Amtsgericht erklärte weiter, die Formulierungen des 62 Jahre alten AfD-Mannes in den Sozialen Medien hätte zudem ausländerfeindlichen Gruppierungen in Sachsen Auftrieb gegeben. Harlaß kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

MDR (wim/ana)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 27. Juni 2023 | 18:00 Uhr

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