Hitlergruß und Drogenbesitz 80.000 Euro Geldstrafe für Ballermann-Sängerin Melanie Müller
Hauptinhalt
23. August 2024, 12:51 Uhr
Das Amtsgericht Leipzig hat am Freitag mit einem Urteil den Prozess gegen die Partysängerin Melanie Müller abgeschlossen. Die 36-Jährige wurde wegen Zeigens des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe von insgesamt 80.000 Euro verurteilt. Dem Richter zufolge hat sie sich wegen des Hebens des rechten Armes des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen schuldig gemacht. In die Gesamtstrafe floss auch ein Delikt wegen Drogenbesitzes ein.
Sängerin ist persönlich im Saal
Die 36 Jahre alte Sängerin aus Leipzig, die unter anderem in Mallorca auftritt, hatte den Nazi-Gruß-Vorwurf und einen Drogenkonsum zurückgewiesen. Die gebürtige Oschatzerin war am Freitag persönlich im Gerichtsaal erschienen. Laut Anklage hatte Müller bei einem Konzert im September 2022 mehrmals den Hitlergruß gezeigt. Ein Video habe die Ermittlungen angestoßen. Es zeige, wie die Sängerin mehrmals den rechten Arm hoch schnellen ließ. Müller zufolge macht sie die Geste seit Jahren auf der Bühne - ohne rechtsradikalen Hintergrund.
Bei dem Strafmaß ging das Gericht deutlich über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Die Verteidigung hatte auf einen Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
MDR (agr/wim)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Leipzig | 23. August 2024 | 05:30 Uhr