Justiz Kriegsdienstverweigerer darf an Ukraine ausgeliefert werden
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12. Februar 2025, 13:47 Uhr
Darf Deutschland einen Ukrainer an sein Heimatland ausliefern, obwohl der Mann aus Gewissensgründen den Kriegsdienst verweigert hat? Das wollte das Oberlandesgericht Dresden (OLG) vom Bundesgerichtshof (BGH) wissen. Ja, hat jetzt der BGH entschieden. Die Richter begründeten ihre Sicht so: Die Kriegsdienstverweigerung ist kein Auslieferungshindernis, wenn der betreffende Staat völkerrechtswidrig mit Waffengewalt angegriffen wird und der Betroffene deshalb mit der Einziehung zum Militärdienst rechnen muss (AZ: 4 Ars 11/24).
Weiter hieß es: Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gelte nicht uneingeschränkt. Das Grundgesetz und auch die Europäische Menschenrechtskonvetion stünden einer Auslieferung nicht entgegen.
Auslieferungsersuchen kam aus Ukraine
Die Strafverfolgungsbehörden der Ukraine hatten um die Auslieferung des Mannes gebeten, der aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war. Dem Mann wurde vorgeworfen, bei einer Blutentnahme in einem ukrainischen Krankenhaus einen Polizisten bedroht und körperlich angegriffen zu haben.
Mann will keine Menschen töten
Nachdem der Mann in Auslieferungshaft hierzulande kam, wehrte er sich gegen seine Rückkehr in die Ukraine mit dem Argument, dass er im Fall einer Auslieferung damit rechnen müsse, zum Militärdienst eingezogen zu werden. Er wolle aber keine Menschen töten und verweigere aus Gewissensgründen den Kriegsdienst. Wegen des russischen Angriffskrieges werde ihm aber das Kriegsdienstverweigerungsrecht in der Ukraine verwehrt.
MDR (kk)/epd
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 12. Februar 2025 | 14:00 Uhr