Streit um Schadenersatz Sportler klagt auf 25.000 Euro nach Zusammenbruch bei Triathlon in Moritzburg
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29. November 2023, 17:35 Uhr
Ein Triathlon ist mit Schwimmen, Radfahren und Laufen eine sportliche Herausforderung der besonderen Art. Einem Athleten wurde diese körperliche Strapaze beim Moritzburger Schloss-Triathlon zum Verhängnis. Nun klagt er vorm Oberlandesgericht gegen die Veranstalter. Er verlangt ein fünfstelliges Schmerzensgeld. Dafür nahm er einen Marathon durch die Instanzen auf sich - und bekam in Dresden eine deutliche Empfehlung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Mittwoch über die Schadenersatzforderung eines Sportlers nach einem Triathlon-Wettkampf in Moritzburg verhandelt. Dem Gericht zufolge verlangt der Mann aus Sachsen vom Veranstalter und dem Rettungsdienst mindestens 25.000 Euro Schmerzensgeld. Er sei nach dem Wettkampf mehr als zwei Monate lang arbeitsunfähig gewesen.
Zuvor hatte das Landgericht die Klage abgewiesen. Zeugen hatten berichtet, dass der Sportler erst die ärztliche Hilfe abgelehnt hatte. Ein Gutachter hatte festgestellt, dass Helfer und Rettungsdienst alle notwendigen Schritte für die Erstversorgung des Klägers richtig eingeleitet und durchgeführt hatten. Dieses Gutachten findet der Kläger aber fehlerhaft.
OLG-Senat empfiehlt Klage zurückzuziehen
Nach dem einzigen angesetzten Prozesstag am Mittwoch sieht es für den Kläger schlecht aus: "Der Senat hat dem Kläger nach einer zwischenzeitlichen Beratung empfohlen, seine Klage zurückzunehmen", sagte eine OLG-Sprecherin MDR SACHSEN. Ansonsten werde am 10. Januar 2024 ein Urteil verkündet.
Rückblick: Was war passiert?
Nach dem sogenannten "Jedermann-Triathlon" am 11. Juni 2017 war der Kläger nach der Laufstrecke von fünf Kilometern im Ziel zusammengebrochen. Zuvor schwamm er über eine Distanz von 750 Meter und fuhr 20,4 Kilometer mit dem Rad. Der stark erschöpfte Triathlet konnte nur mit Hilfe eines anderen Sportlers die letzten Meter bis ins Ziel schaffen. Dort wurde er von Sanitätern betreut und von einem herbeigerufenen Notarzt mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus begleitet.
Kläger lehnte Hilfe vorerst ab
Der Kläger wirft den Einsatzkräften vor, zu spät und auch fehlerhaft gehandelt zu haben. Auch hätte seiner Meinung nach der Notarzt früher gerufen werden müssen. Der Rettungswagen sei erst nach mehr als 30 Minuten eingetroffen. Bei Ankunft des Klägers im Krankenhaus habe sich dieser in einem lebensbedrohlichen Zustand befunden, so das Oberlandesgericht. Er sei in Folge mehr als zwei Monate arbeitsunfähig gewesen.
Die Beklagten, der Veranstalter und das Deutsche Rote Kreuz (DRK), Kreisverband Moritzburg, hätten ihrerseits alles Notwendige getan, um dem Kläger zu helfen. Sie wiesen allerdings darauf hin, dass dies nicht einfach gewesen sei, weil der Kläger anfangs jede Behandlung abgelehnt habe.
MDR (nom/wim)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 28. November 2023 | 06:30 Uhr