Dresdner Verkehrsbetriebe Bürgerbegehren soll Qualität des Dresdner ÖPNV retten
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10. März 2025, 18:24 Uhr
Die Linkspartei hat in Dresden ein Bürgerbegehren gestartet, um die drohenden Kürzungen bei den Verkehrsbetrieben zu verhindern. Ziel sei ein Bürgerentscheid, der die Stadt dazu verpflichtet, das gesamte Angebot mindestens auf dem Stand von 2024 zu erhalten. Finanziert werden solle das nach Vorstellungen von Mitinitiator André Schollbach beispielsweise mit Hilfe von Gewinnen des städtischen Unternehmens SachsenEnergie.
Initiatoren wollen Stand von 2024 erhalten
Dem Bürgerbegehren vorangegangen war eine Online-Petition mehrerer Initiativen, die von mehr als 32.000 Menschen unterzeichnet wurde. "Das Bürgerbegehren hat das Ziel, eine rechtlich verbindliche Entscheidung herbeizu führen, an die dann die Stadt auch gebunden ist", sagt Stadtrat André Schollbach MDR SACHSEN.
Das Bürgerbegehren hat das Ziel, eine rechtlich verbindliche Entscheidung herbeizuführen, an die dann die Stadt auch gebunden ist.
Kommen die nötigen Unterschriften von mindestens 21.500 Dresdnerinnen und Dresdner zusammen, dann muss ein Bürgerentscheid durchgeführt werden. Wenn wiederum dieser erfolgreich wäre, dürften die Kürzungen nicht durchgeführt werden.
Viele Menschen in Dresden seien von den Kürzungen unmittelbar betroffen, so Schollbach. Daher hoffe er, auf eine hohe Beteiligung.
Auszug aus den Kürzungsplänen (zum Ausklappen)
- Die Personenfähren in Johannstadt und Niederpoyritz werden eingestellt.
- Die Buslinien 73 und 76 werden eingestellt. Die Justizvollzugsanstalt hätte dann keinen ÖPNV-Anschluss mehr.
- Die Bergbahnen fahren nur noch in der tourismusstarken Sommersaison.
- Auf den stark frequentierten Buslinien 61, 62, 63, 66 und 68 gibt es im Außenbereich weniger Fahrten, Niederwartha wird nur noch stündlich bedient.
- Die Straßenbahnlinie 13 endet wieder in Mickten und bedient nicht mehr den Elbepark.
- Die Straßenbahnlinie 7 fährt seltener zwischen Gorbitz und Pennrich.
- Das Angebot der Anruflinientaxis wird eingestellt.
So bindend ist ein Bürgerentscheid
- Bei einem Bürgerentscheid ist die Abstimmungsfrage entschieden, wenn sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde (mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten).
- Wird diese Mehrheit nicht erreicht, hat der Stadtrat/die Gemeinde zu entscheiden.
- Der Bürgerentscheid steht einem Beschluss des Stadtrates/Gemeinderates gleich. Die Verwaltung ist daran gebunden.
- Ein erfolgreicher Bürgerentscheid löst eine Sperrwirkung aus: Er kann innerhalb von drei Jahren nicht durch einen Stadtrats- oder Gemeinderatsbeschluss geändert werden, sondern nur durch einen erneuten Bürgerentscheid.
Quelle: Sächsische Gemeindeordnung
MDR (kav)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Dresden | 10. März 2025 | 16:30 Uhr