Asylpolitik Verpflichtende Arbeit für Asylsuchende: Pilotprojekte in Bautzen und Görlitz geplant
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01. März 2024, 12:09 Uhr
Einem Beispiel aus Thüringen folgend bereiten auch in Sachsen einige Landkreise Projekte vor, in denen Geflüchtete vier Stunden täglich zur Arbeit herangezogen werden sollen. Im Freistaat sorgen diese Pläne für Diskussionen.
Der Landkreis Bautzen und der Landkreis Görlitz wollen Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten verpflichten. Wie das Landratsamt in Bautzen mitteilte, wird derzeit ein entsprechendes Pilotprojekt durch das Ausländeramt vorbereitet. Im Asylverfahren befindliche und geduldete Asylsuchende sollen demnach zur Arbeit bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Bis zur Umsetzung sind laut Mitteilung noch "zahlreiche Fragen zu klären", ein konkreter Zeitplan liege noch nicht vor.
Warum dürfen Landkreise Geflüchtete zur Arbeit verpflichten? Verpflichtende Tätigkeiten für Asylsuchende sind im sogenannten Rückführungsverbesserungsgesetz geregelt. Damit besteht für die Landkreise die Möglichkeit, entsprechende Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Grundsatz ist dabei, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dienen muss. Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt dabei die Bezahlung. Geflüchtete sollen für 80 Cent Aufwandsentschädigung pro Stunde einfache Arbeiten erledigen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat. AsylbLG/RüfüVG
Ähnliche Pläne in Görlitz
Auch der Landkreis Görlitz will sein Integrationskonzept hinsichtlich verpflichtender Tätigkeiten für Asylsuchende erweitern. Laut einer Mitteilung des Landratsamts sollen ab Sommer 2024 "verpflichtende Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber" auf den Weg gebracht werden. Dazu wolle man zunächst mit den kommunalen Trägern, Arbeitgeberverbänden und Betrieben "ins Gespräch kommen". Ein Einsatz in privatwirtschaftlichen Unternehmen sei ausgeschlossen, hieß es.
Landrat Stephan Meyer (CDU) sagte, es gebe bereits eine erste Initiative mit der Diakonie St. Martin in Rothenburg zur Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten. "Hier könnten Asylbewerber die Mitarbeiter bei der Essensausgabe und in der Wäscherei unterstützen sowie die Begleitung bei Spaziergängen ermöglichen", so Meyer. Er sei "überzeugt, dass dies einen positiven Beitrag zur Integration und Akzeptanz von Asylbewerbern in der Bevölkerung leisten kann."
Kritik vom Flüchtlingsrat
Kritik an den Plänen der Landkreise kommt vom Sächsischen Flüchtlingsrat. "Diese Jobs sind nicht wirklich dienlich für den Einstieg in den Arbeitsmarkt", sagte Sprecher Dave Schmidtke. Eine Qualifizierung finde nicht statt, es bestehe kein Zusammenhang mit bisheriger Arbeitserfahrung oder Ausbildung. Zudem würden die bestehenden Angebote bereits jetzt angenommen, es mangele nicht an Motivation. "Hier werden Stereotype bedient, dass die Menschen angeblich nicht arbeiten wollen", sagte Schmidtke.
MDR (ben)/dpa
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Regionalnachrichten aus dem Studio Bautzen | 01. März 2024 | 11:30 Uhr