Geld für Ökostrom 30.000 Euro je Windrad für Gemeinden: Gesetz in Sachsen-Anhalt stockt
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23. Januar 2025, 15:31 Uhr
Sachsen-Anhalt arbeitet seit Jahren an einem Gesetz, damit Gemeinden von Wind- oder Solaranlagen vor ihren Toren direkt profitieren: Pro erzeugter Kilowattstunde soll Geld in die Kassen fließen. Bis zu 30.000 Euro je Windrad sind laut Wirtschaftsministerium möglich. Zwar gibt ein Bundesgesetz grobe Regeln dafür vor. Dennoch legt jedes Bundesland die Details dafür selbst fest. In Sachsen-Anhalt stockt die Sache seit April 2024.
- In Sachsen-Anhalt sollen Kommunen künftig finanziell an Strom aus Windkraft und Solaranlagen beteiligt werden.
- Der Gesetzentwurf sieht bis zu 30.000 Euro pro Windrad vor, die in die Gemeindekasse fließen.
- Der Entwurf hängt jedoch im Landtag fest, es gibt Uneinigkeit in der Koalition.
Wird in Sachsen-Anhalt künftig ein neues Windrad oder eine Solaranlage gebaut, sollen Kommunen immer finanziell beteiligt werden. Bislang passiert das nur auf freiwilliger Basis. Ein Gesetzentwurf der Landesregierung hängt allerdings im Landtag fest, weil sich die Regierungsfraktionen noch nicht einigen können.
Der Plan: Geld für die Gemeindekasse durch Solaranlagen und Windräder
Das sogenannte Akzeptanzgesetz ("Gesetz zur Akzeptanzsteigerung und Beteiligung beim Ausbau der erneuerbaren Energien") soll laut Sachsen-Anhalts Energieminister Armin Willingmann (SPD) Anlagenbetreiber verpflichten, Abgaben an die Gemeinden zu zahlen, auf deren Gebiet sie Strom mit Solaranlagen oder Windrädern erzeugen. Pro Windrad spricht Willingmann von einer groben Kalkulation von 30.000 Euro pro Jahr, die in die Gemeindekassen fließen sollen.
Laut Branchenvertretern könnten bei neuen, leistungsstarken Anlagen auch Beträge um 40.000 Euro fällig werden. Die Abgaben für Windanlagen sollen bei gleicher Leistung doppelt so hoch sein wie die für Solaranlagen.
Was bringen Beteiligungen der Kommunen? Ideen für derartige Beteiligungen gibt es bereits seit Jahren. Sie sollen vor Ort die Akzeptanz für häufig umstrittene Anlagen verbessern. Denn wenn Anlagenbetreiber verpflichtet werden, einen Teil ihrer Erlöse an die Kommunen auszuzahlen, können die Gemeinden das Geld für andere Projekte nutzen, die den Bürgern zugutekommen. Bisher können sich Anwohner in Sachsen-Anhalt beispielsweise durch Investitionen in den Bau neuer Windräder an den Anlagen beteiligen – sofern sie das nötige Geld haben. Sie müssen also in Vorleistung gehen und tragen Risiken.
Bis zu 30.000 Euro pro Windrad für Kommunen
Das Geld soll den Kommunen etwa für Kultur, Freizeit, Straßen oder Sanierung von Gebäuden zur Verfügung stehen – auch, wenn die Gemeinden verschuldet und im Haushalt defizitär sind. Zudem sollen die Einnahmen von Umlagen an Verbandsgemeinden oder Landkreise befreit bleiben. Willingmann sagte, man schlage vor, dass 25 Prozent des Geldes in den unmittelbaren Anrainer-Ort der Stromanlage fließen, der Rest in die Gemeinde. Dies soll allerdings nur für Anlagen gelten, die nach dem Beschluss des Gesetzes in Betrieb gehen.
Wie ist es gesetzlich geregelt?
Dass Erträge aus Ökostromanlagen an betroffene Gemeinden abgegeben werden können, ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt (EEG §6). Eine Pflicht gibt es nicht und demzufolge auch keine bundesweit einheitliche Lösung, weshalb die Länder individuelle Gesetze im Rahmen des EEG entwickeln. Branchenvertreter befürchten einen Flickenteppich.
Der Gesetzentwird für Sachsen-Anhalt war im April 2024 zu weiteren Beratungen in die Energie-, Infrastruktur- und Finanz-Ausschüsse überwiesen worden.
Energieminister Willingmann: Gesetz kommt frühestens im Sommer
Uneinigkeit besteht bei den Regierungsfraktionen aus FDP, CDU und SPD laut Willingmann, wie die Zahlungen an die Gemeinden berechnet werden sollen. Er selbst plädiere für eine Abrechnung nach Nennleistung – dabei soll die reine technische Kapazität der Anlage als Grundlage dienen. Damit seien die Zahlungen für Kommunen und Firmen genau planbar, einfach umzusetzen und unbürokratisch. Beim Ausfall von Anlagen sollte es eine Härtefallregelung geben.
Die FDP spricht sich hingegen für eine Abrechnung nach der tatsächlich erzeugten Menge an Strom aus. Die energiepolitische Sprecherin Kathrin Tarricone sagte, dieses Modell sei fairer. Das hatte auch der Landesverband Erneuerbare Energien Sachsen-Anhalt gefordert. Die CDU wollte sich gegenüber MDR SACHSEN-ANHALT nicht festlegen. Minister Willingmann rechnet nicht damit, dass das Gesetz vor dem zweiten Halbjahr 2025 in Kraft tritt.
Wie machen es andere Bundesländer?
In Sachsen wurde bereits beschlossen, dass Betreiber von Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 genehmigt werden, verpflichtend an die Kommunen Geld zahlen müssen. Bei Windrädern ab einer Leistung von einem Megawatt jährlich werden mindestens 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde Strom an die Kommunen fällig. Für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von einem Megawatt jährlich müssen mindestens 0,1 Cent pro erzeugter Kilowattstunde gezahlt werden. Kommunen dürfen individuell auch das Doppelte aushandeln. Für ältere Anlagen gilt diese Regelung nur freiwillig.
In Bayern könnte in Kürze eine Beteiligungsregelung in Kraft treten, die Ende 2024 vom Ministerrat beschlossen worden war. Betreiber müssen demnach von neuen Solar- und Windkraftanlagen mit einer Leistung ab fünf Megawatt jährlich pro eingespeister Kilowattstunde 0,3 Cent abgeben: 0,2 Cent für die Kommunen, 0,1 Cent für Bürger. Bayern will bis 2030 mindestens 1.000 neue Windräder bauen.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell rund 70.000 Solaranlagen und 2.700 Windkraftanlagen. Die meisten Windräder (400) stehen im Landkreis Börde.
MDR (Max Hensch, Luca Deutschländer)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 22. Januar 2025 | 11:30 Uhr
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