Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz Gemeinden in Sachsen-Anhalt sollen Geld für Windräder und Solaranlagen bekommen
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25. April 2024, 07:22 Uhr
Kommunen in Sachsen-Anhalt sollen künftig Geld dafür bekommen, wenn Windräder oder Solaranlagen in ihrer Nähe stehen. Der Landtag hat am Mittwoch das sogenannte Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz auf den Weg gebracht. Das sieht vor, dass die Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien einen festen Betrag an die betroffene Kommune abgeben müssen. Bisher können sie freiwillig einen Teil der Erlöse weitergeben. Davon profitieren bereits erste Gemeinden im Land.
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- In Sachsen-Anhalt sollen Kommunen künftig Geld für Windräder und Solaranlagen in ihrer Nähe bekommen.
- Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz sieht verpflichtende Abgaben für die Betreiber vor.
- Bisher ist die Abgabe freiwillig. Erste Gemeinden profitieren bereits davon.
In Sachsen-Anhalt könnten Gemeinden künftig davon profitieren, wenn in ihrer Nähe Windräder oder Solaranlagen gebaut werden. Der Landtag hat am Mittwoch darüber beraten, wie die Kommunen an den Einnahmen beteiligt werden können, die die Anlagen bringen.
Geld für Windräder und Solaranlagen: Landtag hat über neues Gesetz beraten
Das Energieministerium will im sogenannten Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz festschreiben, dass Kommunen einen Teil der Erlöse erneuerbarer Energien erhalten, die dort produziert werden.
Das Ministerium sieht im Gesetzentwurf vor, dass die Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen jedes Jahr feste Summen an die Kommunen zahlen. Pro Kilowatt Nennleistung einer Windkraftanlage werden demnach verpflichtend sechs Euro fällig. So würde eine Kommune jährlich 30.000 Euro bekommen, wenn in ihrer Nähe Windräder mit einer Nennleistung von fünf Megawatt stehen. Für Solaranlagen auf Freiflächen müssten die Betreiber drei Euro je Kilowatt an die Kommune weitergeben. Das Gesetz soll jedoch nur für neue oder erneuerte Anlagen gelten.
Entwurf für Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz bereits im Dezember vorgestellt
Durch die finanzielle Beteiligung solle sich der Ausbau erneuerbaren Energien für die Kommunen auszahlen, erklärte Energieminister Armin Willingmann (SPD) im Dezember bei der Vorstellung des Entwurfes. Die Gemeinden könnten selbst entscheiden, ob sie das Geld beispielsweise in Infrastruktur, Kultur-, Bildungs- oder Freizeiteinrichtungen investieren oder es an ihre Einwohnerinnen und Einwohner weitergeben. Ziel ist es demnach, dass die Bevölkerung die Anlagen in ihrer Nähe akzeptiert.
Man darf eins nicht vergessen: Die Energiewende möchte jeder, allerdings nicht vor der eigenen Haustür.
Bislang können die Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen in Deutschland freiwillig einen Teil ihrer Einnahmen an die Kommunen weitergeben. Der Bund hat 2023 mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt, dass die Kommunen 0,2 Cent pro Kilowattstunde tatsächlich ins Netz eingespeisten Strom erhalten können.
Erste Gemeinden profitieren bereits von freiwilligen Abgaben
Von dieser freiwilligen Abgaben profitiert bereits die Gemeinde Giersleben im Salzlandkreis. Bürgermeister Peter Rietsch (parteilos) sagte MDR SACHSEN-ANHALT, die Kommune habe dadurch einen Bus-Fahrdienst einrichten können, um die Schule im Ort zu erhalten. Damit könnten 80 Kinder aus den umliegenden Dörfern jeden Tag zur Schule fahren.
Das habe tatsächlich zu mehr Akzeptanz der Windräder geführt, berichtete Rietsch. "Man darf eins nicht vergessen: Die Energiewende möchte jeder, allerdings nicht vor der eigenen Haustür." Die Gemeinde habe bereits Pläne, was sie künftig mit den Einnahmen aus den Erlösen macht. Schon in diesem Jahr wolle man anfangen, einen Bürger-Park für Kinder und Senioren zu bauen.
MDR (Engin Haupt, Norma Düsekow, Maren Wilczek, Tom Gräbe, Sabine Falk-Bartz, Kalina Bunk)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 24. April 2024 | 12:00 Uhr
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