Solar- und Windparks Bares Geld: So sollen Kommunen von der Energiewende profitieren
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Vom Tom Gräbe, MDR SACHSEN-ANHALT
28. Januar 2024, 09:46 Uhr
Um die Energiewende zu schaffen, braucht auch Sachsen-Anhalt mehr Solar- und Windkraftanlagen. Darum gibt es allerdings immer wieder Diskussionen: Um Rotorengeräusche, Sonnenspiegelungen, Ackerboden. Von den Anlagen vor ihrer Haustür profitieren Anwohner und Städte bislang nicht überall. Das Land will das ändern und arbeitet an einem Gesetz, das Anlagenbetreiber finanziell in die Pflicht nehmen soll. Es gibt aber einen Haken.
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- Gemeinden und Anwohner sollen vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren
- In der Stadt Seeland könnten Solarprojekte Geld für die Stadtkasse bringen
- So sieht der Gesetzentwurf des Landes aus
- Nicht alle Gemeinden könnten gleichermaßen profitieren - wie zum Beispiel die Stadt Aschersleben
175 Hektar – etwa 245 Fußballfelder. So groß könnten Solarprojekte in der Stadt Seeland werden. Bislang gibt es Ideen, erste Planungen, einen Betreiber. Und es gab schon Diskussionen. "Es ist erstmal die Energie, von der uns gesagt wird: das ist die Zukunft." Sicherlich gebe es immer einen Wandel, sagt Seelands Bürgermeister Robert Käsebier. "Das ist vielleicht nicht immer schön anzusehen", stellt er mit Blick auf Windkraft und Solar auf den Feldern fest. "Aber der Mehrwert, den wir vielleicht hintenrum rausholen können, den sollte man auch nicht aus den Augen lassen."
Denn wenn der Landtag tatsächlich ein Gesetz mit sperrigem Namen "Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz" verabschieden sollte, dann könnten die geplanten Photovoltaik-Anlagen der Stadt einen Geldsegen bescheren.
"Wenn die komplette Fläche wirklich so umgesetzt werden könnte, würden wir Einnahmen von etwa 450.000 Euro zählen", so der Bürgermeister. Jedes Jahr. Berechnet nach der Leistung der Anlagen. Bislang gibt es eine freiwillige Regelung, nach der Betreiber von Wind- oder Solarparks Geld an die Städte zahlen können. Geregelt ist das im Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes (EEG). Da geht es um 0,2 Cent Pro Kilowattstunde. Zahlungen der Betreiber sollen aber in Sachsen-Anhalt zur Pflicht werden. Für neu gebaute und erneuerte Anlagen. Das sogenannte Repowering. Die Gelder sollen nicht irgendwo im Haushalt der Gemeinden verschwinden – sie sollen den Orten direkt zugute kommen. So hat es Energieminister Armin Willingmann (SPD) im Dezember vorgestellt.
Das wäre für die Stadt natürlich eine Einnahmequelle, die nicht außer Acht zu lassen ist.
Zusätzliche Einnahmen würden sich bemerkbar machen, in der Stadt Seeland mit ihren Ortsteilen. Das Geld ist knapp. Die Planungen für die Solarparks im Seeland werden noch einige Zeit brauchen. Für die Flächen braucht es Gutachten zum Artenschutz. Und auch Regelungen zum Hochwasserschutz müssen bei den Planungen berücksichtigt werden. Und das braucht Zeit.
So sieht der Gesetzentwurf aus
Auf Windkraft und Solaranlagen schauen, könnte bald bedeuten: in einem Ort zu einer Stadt zu wohnen, die mehr finanziellen Spielraum hat. Allerdings gilt das nicht für alle Städte. Laut Energieministerium sieht der Gesetzentwurf für Windkraftanlagen und für Photovoltaik-Freiflächenanlagen Zahlungspflichten vor – und zwar für die Nennleistung. Bei Windkraftanlagen sind es sechs Euro je Kilowatt. Für Solar-Freiflächen-Anlagen drei Euro je Kilowatt.
Das ist ein Unterschied zur freiwilligen Regelung aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Dort geht es um Zahlungen für erzeugten Strom. Aus dem Gesetzentwurf des Landes würde sich für eine Anlage mit einer Nennleistung von fünf Megawatt eine jährliche Gesamtsumme von etwa 30.000 Euro ergeben. Ganz gleich, wie viel Strom sie erzeugt. Bei Freiflächen-Solaranlagen einer Peak-Leistung von einem Megawatt würden pro Jahr 3.000 Euro zusammenkommen.
Allerdings: Die Regelung soll nur für Anlagen gelten, die nach Inkrafttreten des Gesetzes errichtet werden. Das Ministerium schreibt dazu in einer Stellungnahme: "Bei bestehenden Anlagen würde die Beteiligungspflicht zu einer nachgelagerten Belastung führen, die in der Regel bei der Anlagenplanung nicht einkalkuliert wurde. Eine solche rückwirkende Regelung birgt rechtliche Bedenken und die Gefahr eines langwierigen Rechtsstreits um das Gesetz". Das Land wolle aber, dass die wirtschaftliche Beteiligung der Städte schnell eingeführt wird.
160 Windräder auf Äckern um Aschersleben – Stadt würde dennoch kaum profitieren
Rund 160 Windräder stehen um Aschersleben. Das sieht beindruckend aus – vor allem bei Nacht, wenn viele rote Lichter vor der Stadt blinken. Dass hier, an der Kreisgrenze zwischen Harz, Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis so viele Windräder stehen, hat einen Grund. "Das resultiert daraus, dass um die Stadt Aschersleben herum drei Planungsregionen angrenzen und jede Planungsregion hat natürlich erst mal schön an der Peripherie gebaut", sagt Ascherslebens Oberbürgermeister Steffen Amme. Die Planer haben die Windräder also offenbar möglichst an den Rand gestellt.
Die Stadt Aschersleben hat allerdings kaum etwas von den vielen Windrädern. Aktuell bekommt sie laut eigenen Angaben 160.000 Euro von den Windparkbetreibern. Einige machen also von den freiwilligen Zahlungen von 0,2 Cent/Kilowattstunde aus dem Bundesgesetz Gebrauch.
Ein Gedankenspiel: Wenn das Beteiligungsgesetz für alle Anlagen um Aschersleben gelten würde, wären das für die 160 Windräder um Aschersleben rund 4,8 Millionen Euro Einnahmen. "Das würde, glaube ich, jedem Haushalt momentan sehr positiv aussehen lassen", stellt Oberbürgermeister Amme fest. Es wäre Geld, das Aschersleben gut gebrauchen könnte. Mittel, mit denen sich auch günstigere Stromtarife für Anwohner finanzieren ließen. Das Problem: Das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz soll eben nur für neu gebaute Windräder gelten. Oder für Windräder, die ersetzt werden, das so genannte Repowering.
Ascherslebens Oberbürgermeister hat deshalb einen Wunsch: "Dass man vielleicht noch einmal darüber nachdenkt, ob diese Zahlung von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für Bestandsanlagen nicht verpflichtend werden kann." Damit alle Kommunen – auch die also, die schon Bestandsanlagen haben – profitieren.
So geht es weiter mit dem Gesetzentwurf
Wie das Akzeptanz- und Beteiligungsgesetz am Ende genau aussehen wird, wird sich noch zeigen. Noch bis Anfang Februar haben die betroffenen Verbände Zeit, Stellung zum Gesetzentwurf zu nehmen. Dann muss es vom Landtag beschlossen werden.
MDR (Tom Gräbe)
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 19. Januar 2024 | 17:40 Uhr
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